Intermediate EU parent undertaking (IPU)

IPU Threshold Monitoring 

Das IPU Threshold Monitoring dient dazu, sicherzustellen, dass Drittstaatengruppen beim Überschreiten des Schwellenwertes von 40 Mrd Euro – gemessen am Gesamtwert der Vermögenswerte der Gruppe innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) – ihrer Pflicht zur Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens (Intermediate EU parent undertaking, IPU) in der Union gemäß Art. 21b CRD nachkommen. Die Meldung erfolgt auf Grundlage des EBA-Beschlusses (EBA/DC/441) zur aufsichtlichen Berichterstattung für die IPU-Schwellenwertüberwachung sowie der EBA Leitlinien zur Überwachung der Schwellenwerte und anderer verfahrenstechnischer Aspekte zur Errichtung eines IPUs (EBA/GL/2021/08).

Das IPU Threshold Monitoring-Reporting umfasst insbesondere den Namen und den Gesamtwert der Vermögenswerte (als Durchschnittsbetrag der vier vorangegangenen Quartale) der beaufsichtigten CRR-Kreditinstituten, Wertpapierinstituten und Zweigstellen von Drittstaatengruppen, die Angabe, ob es sich um ein IPU handelt und den Gesamtwert der Verbindlichkeiten von Drittstaatenzweigstellen.

Die Meldepflicht richtet sich an die zuständigen Behörden, eine Meldepflicht für Institute besteht in Deutschland nicht.

IPU Quarterly Assessment

Zur Überwachung des Schwellenwertes für die Pflicht zur Einrichtung eines IPUs müssen bestimmte EU-Mutterinstitute und Einzelinstitute einer Drittstaatengruppe bzw. das IPU nach seiner Einrichtung, vierteljährliche Berechnungen („Quarterly Assessment“) des Gesamtbetrags der Vermögenswerte der Drittstaatengruppe in der Union als Ganzes vornehmen. 

Das IPU Quarterly Assessment erfolgt excelbasiert über NExt der Bundesbank für Institute, die eine Meldepflichtanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 24 Abs. 3b KWG bzw. § 68 Abs. 1 WpIG für die Zwecke des IPU Quarterly Assessments erhalten haben. Die Meldung wird seit Meldestichtag 30.09.2023 vierteljährlich erhoben.