Meldungen für Zahlungs- und E-Geld-Institute

Zahlungs- und E-Geldinstitute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) sind gemäß dem Gesetz in Verbindung mit den entsprechenden Verordnungen verpflichtet, eine Reihe von aufsichtsrechtlichen Meldungen einzureichen.