Millionenkreditmeldewesen
Unternehmen, die am Meldeverfahren beteiligt sind, müssen vierteljährlich Millionenkredite gemäß §14 KWG der Deutschen Bundesbank melden. Ein Millionenkredit liegt vor, wenn der einem Kreditnehmer oder einer Kreditnehmereinheit gewährte Kredit mindestens 1,0 Mio Euro beträgt. Die Meldungen zu den Betragsangaben können im ExtraNet der Deutschen Bundesbank eingereicht oder über die Erfassungsplattform erfasst werden. Stammdatenangaben zu einzelnen Kreditnehmern und Kreditnehmereinheiten sind gemäß den Anlagen 2 bis 6 zur GroMiKV papiergebunden einzureichen. Die Evidenzzentrale für Millionenkredite bei der Deutschen Bundesbank ermittelt aus den gemeldeten Millionenkrediten die Gesamtverschuldung je Kreditnehmer und Kreditnehmereinheit. Anschließend werden die Kreditgeber in einer Rückmeldung über die Gesamtverschuldung ihrer Kreditnehmer informiert.