Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Norman Kriese / EZB

EZB beschließt weiteres geldpolitisches Lockerungsprogramm

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat bei seiner Sitzung am 12. März 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie beschlossen. Dazu gehören eine Aufstockung der Anleihenkäufe und neue Liquiditätshilfen für Banken. Die Leitzinsen bleiben hingegen unverändert. „Angesichts der zunehmenden Unsicherheit und des kurzfristig deutlich schlechteren Ausblicks hat der EZB-Rat entschlossen gehandelt. An erster Stelle ist aber bei der Bekämpfung der Ursachen und unmittelbaren Folgen der Coronavirus-Pandemie die Gesundheits- und Fiskalpolitik gefordert“, kommentierte Bundesbankpräsident Jens Weidmann die Beschlüsse.

Zusätzliche Nettoankäufe von 120 Milliarden Euro

Mit Blick auf die geldpolitischen Sondermaßnahmen beabsichtigt der EZB-Rat bis zum Ende des Jahres vorübergehend zusätzliche Nettoankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 120 Milliarden Euro zu tätigen. In Verbindung mit dem bestehenden Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP) soll dies in Zeiten erhöhter Unsicherheit günstige Finanzierungsbedingungen für die Realwirtschaft unterstützen. Die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere werden weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem der EZB-Rat mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder angelegt. Damit sollen die günstigen Liquiditätsbedingungen und der expansive geldpolitische Kurs aufrecht erhalten werden. 

Zusätzliche langfristige Refinanzierungsgeschäfte 

Zudem werden vorübergehend zusätzliche längerfristige Refinanzierungsgeschäfte durchgeführt, um für das Finanzsystem des Euro-Währungsgebiets unmittelbar Liquiditätsunterstützung zur Verfügung zu stellen. Obwohl der EZB-Rat keine wesentlichen Anzeichen für Spannungen an den Geldmärkten oder für Liquiditätsengpässe im Bankensystem sieht, sollen diese Geschäfte einen wirksamen Sicherungsmechanismus bilden, sofern erforderlich. 

TLTRO-Anpassungen ermöglichen günstigere Refinanzierung

Was die TLTRO-III – gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte – betrifft, werden im Zeitraum von Juni 2020 bis Juni 2021 deutlich günstigere Bedingungen für alle in diesem Zeitraum ausstehenden TLTRO-III-Geschäfte gelten. Diese Geschäfte sollen vor allem die Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen stützen, da diese am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffen sind. Der Zinssatz für diese TLTRO-III-Geschäfte wird im gesamten genannten Zeitraum 25 Basispunkte unter dem durchschnittlichen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte des Eurosystems liegen. 

Leitzinsen bleiben unverändert 

Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität wurden unverändert bei 0,00 Prozent, 0,25 Prozent bzw. -0,50 Prozent belassen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass sich die Inflationsaussichten in seinem Projektionszeitraum deutlich einem Niveau annähern, das hinreichend nahe, aber unter 2 Prozent liegt, und dass sich diese Annäherung in der Dynamik der zugrunde liegenden Inflation durchgängig widerspiegelt.