Eine funktionierende Volkswirtschaft braucht ein stabiles Bankensystem. Die Bankenaufsicht hat deshalb die Aufgabe, die Geschäftstätigkeit von Kreditinstituten zu überwachen und das Vertrauen der Anleger aufrechtzuerhalten. In Deutschland ist die Bankenaufsicht gemeinsame Aufgabe von Bundesbank und BaFin. Insbesondere die laufende Überwachung der Kreditinstitute, aber auch von Finanzdienstleistungs-, E-Geld- und Zahlungsinstituten, obliegt der Bundesbank. Seit November 2014 ist der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) eingerichtet. Das bei der EZB angesiedelte Supervisory Board nimmt die der EZB bzw. dem SSM übertragenen Aufgaben wahr.
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Monatsbericht: Wie der Klimawandel die Bankenaufsicht herausfordert
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Der Zentralbereich Banken und Finanzaufsicht stellt sich zukunftsgerichtet neu auf
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Banken-Stresstest: Deutsche Institute überwiegend gut kapitalisiert
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Bundesbank setzt sich für konforme Umsetzung von Basel III in europäisches Recht ein
In einem gemeinsamen Schreiben an die Europäische Kommission setzen sich die Deutsche Bundesbank und 24 weitere europäische Zentralbanken und Aufsichtsbehörden dafür ein, die neuen Basel III-Regelungen vollständig und konsistent in europäisches Recht (CRD und CRR) umzusetzen. Dabei wird insbesondere eine mit Basel konforme Umsetzung des Output Floors und der neuen Standardmethode für das Kreditrisiko (KSA) betont. Eine Abweichung vom Baseler Abkommen könnte sich negativ auf das Vertrauen sowohl in den europäischen Bankensektor als auch in den EU-Rechtsrahmen auswirken. Daher ist es wichtig, dass die globalen Standards wie vereinbart vollständig und konsistent umgesetzt und eingehalten werden.
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