Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Norman Kriese / EZB

EZB-Rat passt Forward Guidance an neue Strategie an

In seiner ersten Sitzung nach Verabschiedung der neuen Strategie hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) seinen geldpolitischen Ausblick angepasst. Der Rat untermauere damit sein Bekenntnis, einen dauerhaft akkommodierenden geldpolitischen Kurs beizubehalten, um sein Inflationsziel zu erreichen, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der EZB.

Im Zuge der Strategieüberprüfung hatte sich der EZB-Rat ein neues Inflationsziel von zwei Prozent gesetzt. Zuvor hatte das Ziel auf unter, aber nahe zwei Prozent gelautet.

Die EZB veröffentlichte zur ihren Entscheidungen folgende Pressemitteilung:

Geldpolitische Beschlüsse

Bei seiner kürzlich abgeschlossenen Strategieüberprüfung hat sich der EZB-Rat auf ein symmetrisches Inflationsziel von mittelfristig 2 % verständigt. Die Leitzinsen der EZB befinden sich seit einiger Zeit nahe ihrer Untergrenze, und die mittelfristigen Inflationsaussichten liegen nach wie vor deutlich unter dem Zielwert des EZB-Rats. In Anbetracht dieser Umstände hat der EZB-Rat heute seine Forward Guidance zu den Zinssätzen geändert. Er untermauert damit sein Bekenntnis, einen dauerhaft akkommodierenden geldpolitischen Kurs beizubehalten, um sein Inflationsziel zu erreichen.

Um sein symmetrisches Inflationsziel von 2 % zu unterstützen und im Einklang mit seiner geldpolitischen Strategie, geht der EZB-Rat davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass die Inflationsrate deutlich vor dem Ende seines Projektionszeitraums 2 % erreicht und sie diesen Wert im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums dauerhaft hält, und er der Auffassung ist, dass die Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation hinreichend fortgeschritten ist, um mit einer sich mittelfristig bei 2 % stabilisierenden Inflation vereinbar zu sein. Dies geht unter Umständen damit einher, dass die Inflation vorübergehend moderat über dem Zielwert liegt.

Der EZB-Rat bestätigt seine im Juni vorgenommene Beurteilung der Finanzierungsbedingungen und Inflationsaussichten und geht weiterhin davon aus, dass die Ankäufe im Rahmen des Pandemie-Notfallankaufprogramms (Pandemic Emergency Purchase Programme – PEPP) während des laufenden Quartals deutlich umfangreicher ausfallen werden als während der ersten Monate des Jahres.

Zudem bestätigt der EZB-Rat seine anderen Maßnahmen zur Unterstützung seines Preisstabilitätsmandats: die Höhe der EZB-Leitzinsen, seine Ankäufe im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme – APP), seine Wiederanlagestrategie und seine längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte. Im Einzelnen:

EZB-Leitzinsen

Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität werden unverändert bei 0,00 %, 0,25 % bzw. -0,50 % belassen.

Um sein symmetrisches Inflationsziel von 2 % zu unterstützen und im Einklang mit seiner geldpolitischen Strategie, geht der EZB-Rat davon aus, dass die EZB-Leitzinsen so lange auf ihrem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden, bis er feststellt, dass die Inflationsrate deutlich vor dem Ende seines Projektionszeitraums 2 % erreicht und sie diesen Wert im weiteren Verlauf des Projektionszeitraums dauerhaft hält, und er der Auffassung ist, dass die Entwicklung der zugrunde liegenden Inflation hinreichend fortgeschritten ist, um mit einer sich mittelfristig bei 2 % stabilisierenden Inflation vereinbar zu sein. Dies geht unter Umständen damit einher, dass die Inflation vorübergehend moderat über dem Zielwert liegt.

Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP)

Die Nettoankäufe im Rahmen des APP werden in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd  fortgesetzt. Der EZB-Rat geht weiterhin davon aus, dass die monatlichen Nettoankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des APP so lange fortgesetzt werden, wie dies für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.

Der EZB-Rat beabsichtigt zudem, die Tilgungsbeträge der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere weiterhin bei Fälligkeit für längere Zeit über den Zeitpunkt hinaus, zu dem er mit der Erhöhung der Leitzinsen beginnt, vollumfänglich wieder anzulegen und in jedem Fall so lange wie erforderlich, um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten.

Pandemie-Notfallankaufprogramm (PEPP)

Der EZB-Rat wird die Nettoankäufe im Rahmen des PEPP, das einen Gesamtumfang von 1 850 Mrd  hat, mindestens bis Ende März 2022 und in jedem Fall so lange weiterhin durchführen, bis die Phase der Coronakrise seiner Einschätzung nach überstanden ist.

Da die neuen Daten die bei der geldpolitischen Sitzung im Juni vorgenommene gemeinsame Beurteilung der Finanzierungsbedingungen und der Inflationsaussichten bestätigen, geht der EZB-Rat weiterhin davon aus, dass die Ankäufe im Rahmen des PEPP während des laufenden Quartals deutlich umfangreicher ausfallen werden als während der ersten Monate des Jahres.

Der EZB-Rat wird die Ankäufe flexibel in Abhängigkeit von den Marktbedingungen und mit dem Ziel durchführen, eine Verschlechterung der Finanzierungsbedingungen zu vermeiden, die nicht damit vereinbar ist, dem Abwärtsdruck der Pandemie auf die projizierte Inflationsentwicklung entgegenzuwirken. Darüber hinaus wird die Flexibilität der Ankäufe über den Zeitverlauf, die Anlageklassen und die Länder hinweg weiterhin die reibungslose Transmission der Geldpolitik unterstützen. Wenn mit Ankäufen, die den Gesamtumfang des PEPP über den Zeithorizont der Nettoankäufe hinweg nicht voll ausschöpfen, günstige Finanzierungsbedingungen aufrechterhalten werden können, muss dieser Gesamtumfang nicht vollständig genutzt werden. Genauso kann der Gesamtumfang erforderlichenfalls rekalibriert werden, um günstige Finanzierungsbedingungen aufrechtzuerhalten und so dem negativen Schock der Pandemie auf die Inflationsentwicklung entgegenzuwirken.

Der EZB-Rat wird die Tilgungsbeträge der im Rahmen des PEPP erworbenen Wertpapiere mindestens bis Ende 2023 weiterhin bei Fälligkeit wieder anlegen. Das zukünftige Auslaufen des PEPP-Portfolios wird in jedem Fall so gesteuert, dass eine Beeinträchtigung des angemessenen geldpolitischen Kurses vermieden wird.

Refinanzierungsgeschäfte

Der EZB-Rat wird weiterhin reichlich Liquidität über seine Refinanzierungsgeschäfte zur Verfügung stellen. Insbesondere stellt die dritte Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) nach wie vor eine attraktive Finanzierungsquelle für Banken dar, wodurch deren Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte unterstützt wird.

Der EZB-Rat ist bereit, alle seine Instrumente gegebenenfalls anzupassen, um sicherzustellen, dass sich die Inflation mittelfristig bei seinem Zielwert von 2 % stabilisiert.