Die Skyline von Frankfurt am Main im Sonnenuntergang ©David J. Engel – stock.adobe.com

Makroprudenziellen Rahmen für Nichtbankenfinanzintermediäre stärken

Seit der globalen Finanzkrise sind Nichtbankenfinanzintermediäre (NBFI) – darunter Fonds, Versicherer und Pensionskassen – deutlich gewachsen. In Deutschland hält der NBFI-Sektor inzwischen rund 40 % der finanziellen Aktiva des Finanzsystems, sein Anteil ist seit 2009 um 15 Prozentpunkte gestiegen. Diese Entwicklung unterstützt eine diversifizierte Finanzierung der Realwirtschaft und fördert grenzüberschreitende Investitionen. Zugleich haben jüngste Stressepisoden gezeigt, dass von NBFI-Akteuren auch systemische Risiken für das gesamte Finanzsystem ausgehen können, auch vor dem Hintergrund der zunehmenden grenzüber-schreitenden Vernetzung sowie der sektorübergreifenden Vernetzung mit dem Bankensektor. Beispiele sind der „Dash for Cash“ während der COVID-19-Marktverwerfungen im März 2020 sowie die Turbulenzen um LDI-Strategien britischer Pensionsfonds in der UK-Gilt-Krise 2022.

Vor diesem Hintergrund hat das Eurosystem mit starker Beteiligung der Bundesbank eine High Level Task Force on NBFI eingesetzt, die Vorschläge zur Weiterentwicklung des makroprudenziellen Rahmens für den NBFI-Sektor entwickeln soll, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems zu stärken. Der finale Bericht wurde nun veröffentlicht – die wichtigsten Empfehlungen sind:

  1. International beschlossene Reformen für den NBFI-Sektor müssen in Europa zügig und konsequent umgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB), die auf eine höhere Widerstandsfähigkeit des NBFI-Sektors abzielen.
  2. Eine verbesserte Datenlage im NBFI-Sektor ist nötig, damit Zentralbanken ihr Mandat zur Wahrung der Finanzstabilität effektiv erfüllen können. Verfügbare und hochwertige Daten bilden die Grundlage für eine wirksame makroprudenzielle Überwachung, die Entwicklung geeigneter makroprudenzieller Maßnahmen sowie die Durchführung von Stresstests. Entscheidend ist dabei auch der effiziente grenzüberschreitende Austausch bestehender Daten, eine höhere Datenqualität und die Harmonisierung zentra-ler Datensätze. Neben gezielten gesetzlichen Anpassungen zur Verbesserung des Datenzugangs und -austauschs wird auch ein zentraler Mechanismus für den operativen Zugriff und Austausch relevanter Daten unterstützt, bspw. ein Data-Hub bei ESMA. Zudem werden Maßnahmen empfohlen, um die bestehende Berichterstattung zu stärken – insbesondere in weniger transparenten Bereichen wie Private Debt und bei Hedgefonds.
  3. Zur Begrenzung von Liquiditätsrisiken bei Investmentfonds wird ein flexibles makroprudenzielles Instrument empfohlen, um etwa Rückgabefristen zu verlängern. Die empfohlene Ausgestaltung orientiert sich am bestehenden Instrument zur Begrenzung von Leverage-Risiken.
  4. Auch die makroprudenzielle Governance soll durch stärkere Zusammenarbeit und Koordination zwischen europäischen Behörden und Zentralbanken verbessert werden, wobei ESMA in Abstimmung mit dem ESRB eine zentrale Rolle übernehmen soll. Die reziproke Anwendung makroprudenzieller Maßnahmen soll freiwillig nach dem „Comply or Explain“-Prinzip erfolgen. Zudem soll ESMA gemeinsam mit dem ESRB sogenannte Top-up Powers erhalten, um strengere Anforderungen zu empfehlen oder bestehende Instrumente zu erweitern.
  5. Die Arbeiten an einem europaweiten, systemweiten Stresstest sollten weiter vorangetrieben werden, um Ansteckungsrisiken zwischen dem Banken- und NBFI-Sektor abzubilden und zu bewerten.

Hintergrund

Der Bericht „Strengthening the macroprudential lens in the regulation of non-bank financial intermediation“ wurde im Rahmen einer High Level Task Force des Finanzstabilitätsausschusses (FSC) des Eurosystems erarbeitet. Die Ergebnisse sollen einen Beitrag zur gezielten Überarbeitung des makroprudenziellen Rahmens des NBFI-Sektors leisten.