Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ

Voraussetzungen für die Teilnahme

Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2013/575/EG begrenzt. Darüber hinaus können über einen direkten Teilnehmer ausschließlich weitere Einlagenkreditinstitute als indirekte Teilnehmer angebunden werden. Zusätzlich besteht für einen direkten Teilnehmer die Möglichkeit auch für sonstige Zahlungsdienstleister (sogenannte erreichbare BIC-Inhaber) SEPA-Zahlungen mit dem SEPA-Clearer des EMZ auszutauschen. SEPA-Zahlungen, die von einem indirekten Teilnehmer oder erreichbaren BIC-Inhaber über einen direkten Teilnehmer eingereicht oder empfangen werden, gelten als vom jeweiligen direkten Teilnehmer selbst eingereichte oder empfangene Zahlungen.

Zusätzlich sind folgende Voraussetzungen für die Anbindung an einen Dienst des SEPA-Clearers des EMZ zu erfüllen:

  • Die Zeichnung der entsprechenden Beitrittserklärung (Adherence Agreement) zu den SEPA-Regelwerken für Überweisungen bzw. Lastschriften beim European Payments Council (EPC). Durch den direkten Teilnehmer ist sicherzustellen, dass über ihn angebundene indirekte Teilnehmer oder erreichbare BIC-Inhaber ebenfalls das entsprechende Adherence Agreement gegenüber dem EPC gezeichnet haben.
  • Zugang zu einem technischen Unterkonto (Sub-Account) eines RTGS DCA der TARGET Services.

Ferner sind vor Produktionsaufnahme integrative Zulassungstests mit dem Kundentestzentrum der Deutschen Bundesbank durchzuführen. Die Tests sind mittels eines Online-Formulars des Kundentestzentrums anzumelden (siehe in der Rubrik "Kundentestzentrum"). Darüber hinaus sind ggf. Zulassungstests in TARGET2 sowie je nach Wahl des Kommunikationskanals Tests in EBICS bzw. SWIFTNet FileAct notwendig.

Die Teilnahme an einem Dienst des SEPA-Clearers des EMZ ist noch vor Testbeginn mit den jeweiligen Vordrucken - Vordruck 4791 für die direkte Teilnahme bzw. Vordrucke 4792 und 4793 für die indirekte Teilnahme sowie die Anbindung erreichbarer BIC-Inhaber - zu beantragen. Im Rahmen der Beantragung ist zudem ein Kommunikationskanal - EBICS über Vordruck 4750 bzw. SWIFTNet FileAct über die Anlage des Vordrucks 4791 - für den Nachrichtenaustausch festzulegen.

Die Verrechnung und Finalität von erfolgreich verarbeiteten Zahlungen findet auf dem Sub-Account eines RTGS DCA der TARGET Services statt. Entsprechend sind rechtzeitig vor Betriebsaufnahme entsprechende Verrechnungsinformationen zu benennen (Sub-Account sowie Account BIC des zugehörigen RTGS DCA).

Um die Abwicklung von SEPA-Zahlungen mit nicht an den SEPA-Clearer des EMZ angebundenen Zahlungsdienstleistern zu ermöglichen, tauscht der SEPA-Clearer des EMZ Zahlungsdateien mit den Systemen anderer Clearing and Settlement Mechanisms (CSM) aus. Darunter mit dem STEP2-System der EBA CLEARING. Die Anbindung an das STEP2-System kann optional in individueller Absprache zusätzlich zur Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ beantragt werden. Hierzu ist eine Registrierung des Teilnehmers als "Reachable BIC" der Deutschen Bundesbank im jeweiligen Service des STEP2-Systems notwendig.

Weitere Informationen bezüglich der Teilnahme können der "Übersicht über die Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ" entnommen werden. Eine Auflistung sowie Verlinkung der jeweiligen Verfahrensregeln sowie Technischen Spezifikationen für die einzelnen Dienste und Vordrucke befindet sich am Ende dieser Seite.