Hausbankverfahren-IMPay (HBV-IMPay)

Allgemeines

Die Deutsche Bundesbank bietet einem eingeschränkten Kreis ihrer sonstigen Kontoinhaber die Abwicklung von wiederkehrenden grenzüberschreitenden Euro-Überweisungen über die Komponente Hausbankverfahren-IMPay (HBV-IMPay) an, wobei IMPay für "International Mass Payments" steht. Öffentliche Verwaltungen und in privater Rechtsform betriebene Stellen können in diesem Verfahren auf Euro lautende, nicht SEPA-fähige Massenzahlungen einreichen, sofern der Zahlung ein öffentlicher Auftrag zugrunde liegt. Hierzu zählen insbesondere Zahlungen aus der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, Versorgungsbezüge, Versorgungs-, Zusatz- und Unfallrenten, Wiedergutmachungsgelder, Unterstützungen und Kindergeldzahlungen. In Sonderfällen ist auch die Einreichung von Einmalzahlungen gestattet.

Ein- und Auslieferung von Zahlungen

IMPay-Überweisungen können über die folgenden Kommunikationsverfahren elektronisch eingeliefert werden:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) im Format DTAZV

Die elektronische Auslieferung der Zahlungen erfolgt je nach Vereinbarung mit dem Korrespondenten der Bundesbank via SWIFTNet File Act oder via SWIFTNet.

Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen

Die Kontoinhaber können die Überweisungen von montags bis sonntags von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr einreichen. Die Verarbeitung erfolgt an allen Geschäftstagen zwischen 1.00 Uhr und 10.00 Uhr. Einlieferungen, die an geschäftsfreien Tagen oder nach 10.00 Uhr an einem Geschäftstag eintreffen, werden bis zum Beginn der Verarbeitungszeit am nächsten Geschäftstag gespeichert.

Die Abwicklung der Zahlungen in über 100 Länder erfolgt über rund 20 Korrespondenten der Bundesbank. Nach erfolgreicher Prüfung der Aufträge werden die Gegenwerte der eingereichten Dateien dem Konto des Einreichers belastet und anschließend den jeweiligen Korrespondenten gutgeschrieben (entweder über eine direkte Kontoverbindung oder über TARGET2). Nach Empfang der Zahlungen konvertiert die Korrespondenzbank die erhaltenen Euro-Überweisungen soweit erforderlich in die jeweilige Landeswährung und leitet die Zahlung entweder direkt an den Zahlungsempfänger oder an dessen Zahlungsdienstleister weiter. In Ausnahmefällen kann die Zahlung auch mittels Scheck an den Zahlungsempfänger erfolgen.

Verfahrensregeln

Weitere Informationen zur Einreichung und Abwicklung der Zahlungen können den "Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank zur Abwicklung von grenzüberschreitender Euro-Massenzahlungen über HBV-IMPay (Verfahrensregeln HBV-IMPay)" entnommen werden.