EBA veröffentlicht Leitlinie zur Gewährung einer Ausnahme von der Verpflichtung einen Notfall-Mechanismus einzurichten

Die EBA hat ihre Leitlinien zu den Bedingungen veröffentlicht, die von kontoführenden Instituten zu erfüllen sind, damit sie von der in den Regulatorischen Standards zur starken Kundenauthentifizierung und sicheren Kommunikation (RTS on SCA and CSC) festgelegten Verpflichtung zur Einrichtung eines Notfall-Mechanismus befreit werden können. Mit diesen Leitlinien soll Klarheit für Kontoführer und Aufsichtsbehörden über die zu berücksichtigenden Aspekte geschaffen und eine konsistente Anwendung innerhalb der Europäischen Union sichergestellt werden.

Im Wesentlichen handelt es sich bei den Leitlinien um eine Konkretisierung der in Artikel 33(6) der RTS on SCA and CSC festgelegten Bedingungen für eine Befreiung von der Verpflichtung einen Notfall-Mechanismus zu implementieren. Insbesondere wird klargestellt, dass Kontoführer die für sie zuständige Aufsichtsbehörde darüber informieren sollen, wie sie Drittanbieter in die Ausgestaltung und die Tests der von ihnen implementierten dedizierten Schnittstellen eingebunden haben. Darüber hinaus sollen Kontoführer auf Tagesbasis Daten zur Verfügbarkeit und Performanz der von ihnen eingerichteten dedizierten Schnittstellen veröffentlichen, die Drittanbietern und Kunden einen Vergleich mit der Verfügbarkeit und Performanz ihrer Kundenschnittstellen ermöglichen.

Die EBA ist sich des engen Zeitrahmens für die Erlangung einer Ausnahme bewusst. Sie hält daher die Kontoführer an, so bald als möglich mit dem Testen der von ihnen angebotenen dedizierten Schnittstellen zu beginnen und den Produktivbetrieb aufzunehmen. Außerdem fordert sie auf, rechtzeitig vor dem 14. September 2019 den Kontakt zu der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde aufzunehmen. Auch wenn die vorliegenden Leitlinien möglicherweise nicht alle Fragen der Marktteilnehmer im Zusammenhang mit der Beantragung der Ausnahme beantworten können, werden EBA und nationalen Aufsichtsbehörden den Finanzsektor auch weiterhin bei der Einhaltung des von den RTS gesetzten Zeitrahmens unterstützen.