Makroprudenzielle Überwachung in Deutschland erhält gesetzliche Grundlage – Bundesbank übernimmt wichtige Aufgaben

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität, kurz Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG), beschlossen. Die Deutsche Bundesbank begrüßt den im Gesetz verankerten Aufbau der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland. Damit wird Deutschland seiner internationalen Verantwortung gerecht, die aus der Bedeutung des deutschen Finanzsystems erwächst. Dr. Andreas Dombret, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, betonte: „Mit dem Aufbau einer makroprudenziellen Überwachung zieht Deutschland eine wichtige Lehre aus der Finanzkrise. Wir begrüßen, dass die Makro-Überwachung jetzt einen klaren gesetzlichen Auftrag und damit ein eigenständiges Mandat erhalten hat.“ Das Gesetz zur Überwachung der Finanzstabilität respektiert die Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank.

Das Finanzstabilitätsgesetz sieht vor, einen Ausschuss für Finanzstabilität zu bilden. Die Deutsche Bundesbank wird drei Vertreter in diesen Ausschuss entsenden, je drei Vertreter stellen das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Der Ausschuss für Finanzstabilität erörtert die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte. Er kann bei Gefahren für die Finanzstabilität Warnungen und Empfehlungen abgeben. Das Gesetz weist der Bundesbank wichtige Aufgaben zu, um zur Wahrung der Stabilität des Finanzsystems beizutragen. Insbesondere soll sie die für die Finanzstabilität maßgeblichen Sachverhalte analysieren, dem Ausschuss für Finanzstabilität Warnungen und Empfehlungen vorschlagen sowie deren Umsetzung bewerten.