Zahlungsmeldungen für Privatpersonen Seit dem 1. Januar 2025 ab 50.000 €
Erklärvideo
Privatpersonen können ihre außenwirtschaftlichen Zahlungsmeldungen telefonisch melden.
Servicezeiten: Montag bis Freitag, 9 bis 15 Uhr
0800 1234 111 (entgeltfrei)
Nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar.
(*Unter „Privatpersonen“ versteht man natürliche Personen, die in eigener (privater) Angelegenheit tätig sind, nicht z. B. für Unternehmen)
Übersicht
Wer ist meldepflichtig?
Inländer, d. h. natürliche Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Die Begriffe „Inländer“ und „Ausländer“ stellen nicht auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt einer Privatperson ab (Residenzprinzip).
Was ist zu melden?
Zahlungen von mehr als 50.000 Euro oder Gegenwert, die sie von Ausländern oder für deren Rechnung von Inländern entgegennehmen (eingehende Zahlungen) oder an Ausländer oder für deren Rechnung an Inländer leisten (ausgehende Zahlungen).
Wann ist zu melden?
Monatlich (siehe Meldefrist)
Formulare
Anlagen ZABILC1/ ZABILC2/ ZABILC3
Meldeverfahren
Wenn Sie nach den aufgeführten Bedingungen meldepflichtig sind, können Sie als Privatperson Ihre Meldung einmalig telefonisch mitteilen.
- über die Hotline der Prüferbereiche (0800 1234 111, entgeltfrei, nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar);
- über die einzelnen Prüferbereiche der Bundesbank (aus dem Ausland und per Mobilfunk erreichbar).
Für allgemeine Fragen zum außenwirtschaftlichen Meldewesen stehen Ansprechpersonen an vier Standorten der Deutschen Bundesbank zur Verfügung. Die regionale Zuständigkeit finden Sie auf der Internetseite „Auskünfte zum Meldewesen“.
Für Ihre Meldung benötigen wir je nach Art der Zahlung zumindest folgende Informationen:
- Zweck der Zahlung (z. B. Kauf einer Immobilie, Schenkung, Erbschaft etc.)
- Eingehende oder ausgehende Zahlung
- Betrag der Zahlung
- Monat der Zahlung
- in der Regel das Land des Transaktionspartners
- zusätzlich werden bei Wertpapiermeldungen Informationen aus Ihrer Wertpapierabrechnung insbesondere die ISIN benötigt / bei Wertpapierkäufen, -verkäufen im Ausland und Fälligkeiten von ausländischen Wertpapieren: Anzahl/ Nennwert, ISIN bzw. Wertpapierkennnummer, Land des Emittenten, ausmachender Betrag.
Meldefrist
Der 7. Werktag gilt als einheitlicher Stichtag für die Abgabe der Transaktionsmeldungen, unabhängig von der Art der Transaktion.
Regelmäßige Meldungen im Außenwirtschaftsverkehr
Sollten Sie regelmäßig Transaktionen im Außenwirtschaftsverkehr an die Deutsche Bundesbank melden, so müssen Sie dies elektronisch tun. Dazu können Sie Ihre Meldungen (sowohl Transaktions- als auch Bestandsmeldungen) über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) erstellen und elektronisch auf sicherem und kostenfreiem Weg an die Deutsche Bundesbank übermitteln. Um für das AMS zugelassen zu werden, beantragen Sie bitte zunächst eine Meldenummer. Für Zahlungsmeldungen im Zusammenhang mit Direktinvestitionen ist dies immer notwendig.