Datenqualität des europäisch harmonisierten Meldewesens
Das europäisch harmonisierte bankaufsichtliche Meldewesen der EBA wurde 2014 eingeführt und wird als die Entgegennahme und die Verarbeitung von periodisch wiederkehrenden, in der EU gesetzlich verpflichtend einzureichenden Datenlieferungen definiert. Die Meldedaten dienen der Analyse mikroprudenzieller Sachverhalte, dem Erkennen makroprudenzieller Entwicklungen sowie der Unterstützung hoheitlicher Entscheidungen. Entscheidungsträger und Analysten - sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene - müssen sich auf die Integrität und Korrektheit der bankaufsichtlichen Daten verlassen können.
Die Bundesbank ist in Deutschland im Rahmen ihres Mandats für die operative Durchführung des überwiegenden Teils des bankaufsichtlichen Meldewesens zuständig. Ein essentieller Bestandteil der harmonisierten Anforderungen betrifft die Datenqualitätssicherung. EBA und EZB haben für die einheitliche Aufsicht messbare Anforderungen an die Datenqualität formu-liert. Die harmonisierten Anforderungen werden, wo erforderlich, durch die Perspektive der Gegebenheiten in Deutschland ergänzt.
Kriterien für die Messung und Überprüfung der Datenqualität der ITS-Meldungen
Es liegt in der Verantwortung der Institute, die aufsichtlichen Daten rechtzeitig, richtig und vollständig einzureichen. Die aufsichtliche Datenqualitätssicherung setzt an der vom Institut (bzw. vom Dienstleister des Instituts, wie z.B. Rechenzentrum) elektronisch eingereichten Meldung an. Die Datenqualität wird anhand der folgenden Kriterien gemessen:
Pünktlichkeit
Es wird geprüft, ob die erwarteten Meldungen rechtzeitig bei der Aufsicht eingegangen sind.
Vollständigkeit
Es wird verifiziert, ob alle erforderlichen Module und Vordrucke (Templates) eingereicht wurden. Manche Datenpunkte werden auch auf Vollständigkeit überprüft. Da die Meldung einzelner Datenpunkte insbesondere von den Geschäftsaktivitäten eines Instituts abhängen kann, sind die Vollständigkeitsvorgaben auf Datenpunktebene als technisches Mindestmaß anzusehen.
Richtigkeit und Konsistenz
Die übermittelten Meldungen müssen gemäß den jeweils gültigen Meldeanforderungen korrekt sein. Kriterien sind u. a. die Einhaltung der Validierungsregeln (XBRL und non-XBRL) gem. EBA-Veröffentlichung sowie der zusätzlichen Prüfungen der EZB (siehe Downloadbereich).
Die Überprüfung der Konsistenz stellt auf den logischen, automatisierbaren Zusammenhang zwischen einzelnen Vordrucken, Modulen und den Institutsstammdaten ab.
Stetigkeit
Dieses Kriterium prüft Module und Vordrucke im Zeitverlauf, einschließlich der Anzahl der übermittelten Datenpunkte und Veränderungen ausgewählter Geschäftsmerkmale.
Plausibilität
Diese Prüfungen zeigen anhand von automatisierten Vergleichsanalysen auffällige Resultate im Zeitverlauf oder im Peer Group-Vergleich.
Die Kriterien werden pro Einreichungsstichtag für alle meldepflichtigen Institute regelmäßig überprüft. Die Prozesse werden in wesentlichen Teilen automatisiert durchgeführt; ergänzend werden Sachverhalte bilateral per Korrespondenz geklärt.
Alle meldepflichtigen Institute sind angehalten, aktiv an der Einhaltung und Verbesserung der Datenqualität mitzuwirken.