Financial Conglomerates (FICOD)
Die FICOD-Meldung (Financial Conglomerates Directive) bezieht sich auf die Berichterstattung und Regulierung von Finanzkonglomeraten innerhalb der Europäischen Union. Finanzkonglomerate sind große Unternehmensgruppen, die in verschiedenen Bereichen des Finanzsektors tätig sind, wie zum Beispiel im Bankwesen, in der Versicherungsbranche und im Wertpapierhandel. Aufgrund ihrer Größe und Komplexität unterliegen sie speziellen regulatorischen Anforderungen, um die Stabilität des Finanzsystems zu gewährleisten und systemische Risiken zu minimieren.
Die FICOD-Richtlinie (2002/87/EG) wurde eingeführt, um eine konsolidierte Aufsicht über Finanzkonglomerate zu ermöglichen. Sie legt fest, wie die Aufsichtsbehörden Informationen über die Struktur, die finanzielle Lage und die Risikopositionen der Finanzkonglomerate sammeln und austauschen sollen. Ziel ist es, eine umfassende Sicht auf die Risiken zu erhalten, die sich aus der Kombination verschiedener Finanzdienstleistungen innerhalb eines Konglomerats ergeben können. Die FICOD-Meldung ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzregulierung in der EU und trägt dazu bei, die Stabilität und Integrität des Finanzsystems zu gewährleisten. Durch die konsolidierte Aufsicht und die umfassenden Berichterstattungsanforderungen können Aufsichtsbehörden potenzielle Risiken frühzeitig erkennen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu mindern.
Die Bewertung des Finanzkonglomerats (FICO) im Rahmen der FICO-Aufsicht umfasst die vier Elemente Kapitaladäquanz, Risikokonzentrationen, gruppeninterne Transaktionen und Governance gemäß der FICOD-Richtlinie (2002/87/EG) in Übereinstimmung mit den SSM-FICO-Leitlinien (Guide on Financial Conglomerate Reporting of Significant Risk Concentrations and Intragroup Transactions).
Die neuen Durchführungsstandards (ITS) für die Berichterstattung zu Risikokonzentration und gruppeninternen Transaktionen unter FICOD traten erstmals am 31.12.2023 in Kraft.
Externe Links
(teilweise in englischer Sprache)