Global systemically important institutions (G-SII)
Die quartalsweise Meldung des G-SII-Bogen gemäß Annex 26/27 des ITS on Supervisory Reporting (Durchführungsverordnung (EU) 2021/451) erhebt Daten zu den Indikatoren zur Identifizierung global systemrelevanter Institute (G-SIIs) und zur Festlegung des entsprechenden G-SII-Puffers.
Meldepflichtig sind gemäß Art. 20 ITS on Supervisory Reporting EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholdinggesellschaften und gemischte EU-Mutterfinanzholdinggesellschaften, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Gesamtrisikopositionsmessgröße der Gruppe samt etwaiger Versicherungstöchter beträgt 125 000 000 000 Euro oder mehr
- Das EU-Mutterunternehmen, eines seiner Tochterunternehmen oder eine von dem Mutterunternehmen oder einem Tochterunternehmen betriebene Zweigstelle ist in einem teilnehmenden Mitgliedstaat im Sinne von Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates niedergelassen.
Ab dem Stichtag 06/2023 sind Institute ebenfalls meldepflichtig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Gesamtrisikopositionsmessgröße des Instituts beträgt 125 000 000 000 Euro oder mehr
- Das Institut ist in einem teilnehmenden Mitgliedstaat im Sinne von Art. 4 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 niedergelassen
- Das Institut gehört nicht zu einer Gruppe, die der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß Kapitel 1 Titel II Teil 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unterliegt.
Hinweis: Die Meldepflicht erfolgt unabhängig von der Meldepflicht nach § 10f Abs. 4a KWG (G-SIB Assessments des Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht).
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Externe Links
teilweise in englischer Sprache