Interest rate risk in the banking book (IRRBB)

Das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (IRRBB) ist ein zentrales Thema für Kreditinstitute, da es sowohl den wirtschaftlichen Wert des Eigenkapitals als auch die Nettozinserträge beeinflusst. Die Darstellung dieser Risiken erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener aufsichtlich definierter Zinsschockszenarien. Diese Szenarien helfen dabei, die potenziellen Auswirkungen von Zinsänderungen auf die finanzielle Stabilität der Institute zu bewerten.

Mit Art. 20a wurde der ITS on Supervisory Reporting (Durchführungsverordnung (EU) 2021/451) zum 30.09.2024 um die Anforderungen des Art. 84 der CRD IV (Richtlinie 2013/36/EU) ergänzt. Die Meldepflicht gemäß ITS erstreckt sich auf alle Institute, die gemäß § 1 Abs. 3d KWG als Kreditinstitut gelten und auch die engere Definition eines Kreditinstituts gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der EU-Eigenmittelverordnung (CRR) erfüllen. 

Quantitative Informationen zum Zinsänderungsrisiko müssen dabei quartalsweise eingereicht werden, während qualitative Informationen einmal jährlich zum 31. Dezember abzugeben sind. Der Umfang und die verpflichtend einzureichenden Meldebögen hängen dabei von der Einstufung der Institute hinsichtlich ihrer Größe und Komplexität ab.

Am 16.09.2024 informierte zudem die BaFin in einem allgemeinen Schreiben (Meldung von Zinsänderungsrisikopositionen im Anlagebuch im SAKI und QSA für CRR-Institute) darüber, dass Institute mit der Meldung einer IRRBB-Meldung nicht mehr verpflichtet sind, die betroffenen ZÄR-Datenfelder (379 bis 435) im SAKI bzw. (378 bis 435) im QSA zu befüllen, um einen Doppelaufwand bezüglich der enthaltenen Informationen zu verhindern.