Neufassung der Meldungen ab Referenzmonat Januar 2022 Neufassung der Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik der Banken (MFIs) und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) (ab Referenzmonat Januar 2022)
Der EZB-Rat hat die Verordnung über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2021/2) am 22. Januar 2021 verabschiedet. Die Verordnung ist die Neufassung der Verordnung über die Bilanz des Sektors der monetären Finanzinstitute (EZB/2013/33). Sie ist am 3. März 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden.
Die Neufassung macht eine Anpassung der Meldeanforderungen zu den bankstatistischen Erhebungen der Bundesbank erforderlich. Derzeit bereiten wir eine ergänzende Bundesbank-Anordnung und überarbeitete Meldeschemata zur Bilanzstatistik der Banken (MFIs) (BISTA) und zum Auslandsstatus der Banken (MFIs) (AUSTA) vor, die erstmals für den Referenzmonat Januar 2022 einzureichen sein werden.
Auf dieser Internetseite stellen wir zeitnah Informationen zu Zwischenständen des deutschen Umsetzungsprozesses zur Verfügung und aktualisieren diese laufend.
Rechtsgrundlagen
(Aktuelle) Informationen
Öffentliche Konsultation
Am 10. Februar 2020 hat die Europäische Zentralbank (EZB) die öffentliche Konsultation zur Neufassung der Verordnung EZB/2013/33 gestartet. Stellungnahmen konnten bis zum 13. März 2020 abgegeben werden. Die EZB hat eine Rückmeldung („Feedback statement“) zu dieser öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Internetseiten der EZB.
nachrichtlich: Entwurfsskizzen
Entwürfe der Richtlinien, Meldeschemata und sonstige Hinweise im Bereich Meldewesen Bankenstatistik