Begründung zur Verordnung über nähere Bestimmungen zur Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen bei Verwendung von Konzernabschlüssen und Zwischenabschlüssen auf Konzernebene (Konzernabschlussüberleitungsverordnung – KonÜV)

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