So erkennen Sie Falschgeld

07.11.2012

Text des Videos:

Wie erkennen Sie falsche Banknoten?

Jede Fälschung moderner Banknoten, zu denen natürlich auch der Euro gehört, ist grundsätzlich ohne Verwendung besonderer Hilfsmittel erkennbar. Grobe Abweichungen bei Format, Farbe oder Bildelementen gibt es aber meistens nicht. Erst die nähere Betrachtung, die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale, macht eine Unterscheidung möglich. In unseren Filialen bieten wir kostenlose Schulungen zur Erkennung gefälschter Euro-Banknoten an. Zahlen zum Falschgeldaufkommen finden Sie in Pressenotizen der Deutschen Bundesbank und der Europäischen Zentralbank.

 

Tipps zur Falschgelderkennung

  1. Schauen Sie sich Ihr Geld genau an! Achten Sie dabei nicht nur auf den Gesamteindruck, sondern konzentrieren Sie sich ganz bewusst auf bestimmte Sicherheitsmerkmale, die Sie sich vorher eingeprägt haben.
  2. Verlassen Sie sich bei der Prüfung nicht allein auf ein Sicherheitsmerkmal.
  3. Gehen Sie nach dem Prinzip "Fühlen-Sehen-Kippen" die Ihnen bekannten Sicherheitsmerkmale der Reihe nach durch und ziehen Sie, falls vorhanden, ein Banknotenprüfgerät in die Überprüfung mit ein.
  4. Besorgen Sie sich eine Vergleichsnote.
  5. Bestehen weiterhin Zweifel, lassen Sie die Note(n) und/oder Münze(n) bei Ihrer Hausbank oder einer der Filialen der Deutschen Bundesbank (nur Euro) überprüfen.

 

Was tun, wenn Sie Geld als falsch erkannt haben?

Grundsätzlich gilt: Benachrichtigen Sie bitte sofort die Polizei, wenn Sie Falschgeld erhalten. Bei der Weiter- oder Rückgabe von Falschgeld können Sie sich strafbar machen – ebenso wie bei der Herstellung von Falschgeld. Für Falschgeld gibt es keinen Ersatz! 

Die Deutsche Bundesbank, Kreditinstitute und Finanzdienstleitungsinstitute sind gemäß §36 Bundesbankgesetz verpflichtet, falsches bzw. als falsch verdächtiges Geld anzuhalten. Falsches Geld ist dabei an die Polizei, als falsch verdächtiges Geld an die Deutsche Bundesbank zu übergeben. Verstöße gegen die Anhalte- bzw. Meldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden.