Weiterleitung von Einzahlungsgegenwerten aus dem nicht kontogebundenen Verfahren der Deutschen Bundesbank (sog. NiKo-Verfahren) Angebot der Ausführung als Bank-an-Bank-Zahlungen (MT 202) sowie Änderung der Feldbelegung in den Kundenzahlungen (MT 103)

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