Rechtliche Rahmenbedingungen
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind professionelle Bargeldakteure (u.a. Kreditinstitute und Geldtransportunternehmen) verpflichtet, Bargeld vor der Wiederausgabe auf Echtheit und Umlauffähigkeit zu prüfen.
Gemäß EZB-Beschluss (EZB/2010/14) für Banknoten und der Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 für Münzen gelten für die Ausgabe von Bargeld folgende Regelungen:
Ausgabe von Banknoten über kundenbediente Automaten
Banknoten müssen zuvor mit einem auf der EZB-Internetseite gelisteten Banknotenbearbeitungssystem auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft werden.
Ausgabe von Banknoten und Münzen über den Schalter
Bargeld, das durch geschulte Beschäftigte und/oder entsprechend zertifizierte Geräte auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft wurde, darf über den Schalter ausgegeben werden.
Übersicht
Rechtsgrundlage | Inhalt |
Verordnung (EG) Nr. 1338/2001 geändert durch Verordnung (EG) Nr. 44/2009 |
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Beschluss EZB/2010/14 geändert durch EZB/2012/19 sowie EZB/2019/39 |
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Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 |
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Gesetz über die Deutsche Bundesbank |
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Bargeldprüfungsverordnung |
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Münzgesetz |
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