Datenquellen Direktinvestitionen

Transaktionswerte zu Direktinvestitionen

Direktinvestitionstransaktionen sind Bestandteil der Zahlungsbilanzstatistik. Einzelheiten zu den Datenquellen sind im Navigationspunkt Zahlungsbilanz zu finden.

Bestandsangaben über Direktinvestitionen und Auslandsunternehmenseinheiten (FATS)

Das außenwirtschaftliche Meldewesen dient als Grundlage für die Erstellung der Außenwirtschaftsstatistiken. Alle am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmenden inländischen Banken, Unternehmen, Privatpersonen und öffentlichen Stellen haben jährlich detaillierte Angaben zu grenzüberschreitenden Unternehmensbeteiligungen (Direktinvestitionen) zu melden, sofern die Bilanzsumme der Investitionsobjekte (umgerechnet) 3 Millionen Euro übersteigt.

Die benötigten Informationen für Outward FATS basieren ebenfalls auf den jährlichen Meldungen über Vermögen von Inländern im Ausland.

Verankert sind diese Meldevorschriften im § 11 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes und darauf aufbauend in §§ 64 und 65 der Außenwirtschaftsverordnung. Die Angaben werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet; alle Einzelangaben unterliegen nach § 11 Abs. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 16 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke der statistischen Geheimhaltung.