Anzeigen von Verwaltungs- oder Aufsichtsorganmitgliedern Informationen zur Datenverarbeitung

Die Deutsche Bundesbank verarbeitet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch die Daten, die die Deutsche Bundesbank über Sie erhoben hat. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und ihrer Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie die Deutsche Bundesbank wie folgt:

1. Kontaktadresse

Deutsche Bundesbank
Wilhelm-Epstein-Straße 14
60431 Frankfurt am Main
Postfach 10 06 02
60006 Frankfurt am Main

Telefon: 069 9566‑0
E-Mail: info@bundesbank.de

2. Verarbeitungszweck

Prüfung der Zuverlässigkeit, der Sachkunde und der ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit von Verwaltungs- und Aufsichtsorganmitgliedern; mit der Bestellungsanzeige kann ggf. ein Antrag auf Genehmigung eines zusätzlichen Mandats nach § 25d Absatz 3 Satz 5 KWG gestellt werden.

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

§ 24 Absatz 1 Nr. 15 und 15a sowie Absatz 2a KWG; ggf. § 25d Absatz 3 Satz 5 KWG; §§ 5 bis 5e und § 10a AnzV.

§ 64 Absatz 1 Nr. 3 WpIG; §§ 4, 6 und 7 bis 9 WpIAnzV; Artikel 4 Buchst. a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943 sowie Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945.

§ 35 Absatz 1 Nr. 9 und 10 KrZwMG. 

Art. 33 MiCAR.

§ 21 Absatz 3 Nr. 3 KMAG.

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Bei den Sie betreffenden personenbezogenen Daten handelt es sich um Daten zu:

Namen, Geburtsdatum, Adressdaten, Kontaktdaten, Lebensläufe, Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit, Angaben zur Sachkunde, Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit, Angabe über ausgeübte Mandate.

5. Absicht, die personenbezogenen Daten an Empfänger in einem Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln

Es besteht keine Absicht Ihre Daten an einen Empfänger in einem Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum) oder eine internationale Organisation zu übermitteln.

6. Empfänger der Daten

Ihre Daten werden innerhalb der Deutschen Bundesbank von den zuständigen Beschäftigten verarbeitet. Ferner werden die Daten im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Aufsichtstätigkeit an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) übermittelt.

7. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

10 Jahre

8. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

9. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung (inklusive Profiling)

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

10. Quelle der personenbezogenen Daten

Soweit die Angaben nicht vom Ihnen, als Antragssteller, erhoben worden sind, ist die Datenquelle das meldende Institut oder eine vertretungsberechtigte Person.

11. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen für die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

§ 24 Absatz 1 Nr. 15 und Nr. 15a sowie Absatz 2a KWG; ggf. § 25d Absatz 3 Satz 5 KWG; §§ 5 bis 5e und § 10a AnzV. Weiterhin § 64 Absatz 1 Nr. 3 WpIG; § 4, 6 und 7 bis 9 WpIAnzV; Artikel 4 Buchst. a der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1943 sowie Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1945; § 35 Absatz 1 Nr. 9 und 10 KrZwMG; Art. 33 MiCAR; § 21 Absatz 3 Nr. 3 KMAG.

Die Angaben sind verpflichtend. Die schuldhafte Verletzung der Anzeigepflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu hunderttausend Euro geahndet werden kann (§ 56 Absatz 2 Nr. 1 Buchst. f, Absatz 6 Nr. 4 KWG und § 83 Absatz 1 Nr. 5 Buchst. b und Absatz 5 S. 2 WpIG; § 47 Abs. 3 Nr. 25a KMAG). Im Einzelfall kann die Verletzung der Anzeigepflichten auch zu Zweifeln an der Zuverlässigkeit führen und die Grundlage für Maßnahmen nach § 36 Absatz 3 KWG sowie § 22 Absatz 6 WpIG oder § 23 Abs. 1 KMAG bilden.