Die Bundesbank hat als Zentralbank ein originäres Interesse an einem stabilen Finanz- und Währungssystem. Dieses bildet nicht nur eine wesentliche Grundlage für eine nachhaltig wachsende Volkswirtschaft, es ist auch Voraussetzung für die wirksame Umsetzung geldpolitischer Maßnahmen. Das 2013 in Kraft getretene Finanzstabilitätsgesetz (FinStabG) regelt die Überwachung und Sicherung der Finanzstabilität in Deutschland, bildet die rechtliche Grundlage für den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) und weist der Bundesbank zentrale Aufgaben in diesem Ausschuss zu. Darüber hinaus erfüllt die Bundesbank wichtige Aufgaben aus dem deutschen IWF-Gesetz im Rahmen der Ausübung der Mitgliedschaft Deutschlands im Internationalen Währungsfonds mit dem Ziel der Währungssystemstabilität.