Rolle der Bundesbank

Aufgrund des makroprudenziellen Mandats

Das Finanzstabilitätsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für den Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), der als nationales makroprudenzielles Gremium in Deutschland eingerichtet wurde. Dem AFS gehören je drei Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen, der BaFin und der Bundesbank sowie ein nicht stimmberechtigter Vertreter der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA) an.

Innerhalb des AFS nimmt die Bundesbank wichtige Funktionen wahr. Sie analysiert die für die Finanzstabilität relevanten Sachverhalte und identifiziert Gefahren, die die Finanzstabilität beeinträchtigen könnten. Die Bundesbank schlägt dem Ausschuss die Abgabe von Warnungen und Empfehlungen vor und bewertet deren Umsetzung durch die Adressaten, d. h. die Bundesregierung, die BaFin oder eine andere öffentliche Stelle im Inland.

Aufgrund der makroprudenziellen Überwachung auf europäischer Ebene

Neben ihrer zentralen Rolle im Rahmen der makroprudenziellen Überwachung auf nationaler Ebene ist die Bundesbank eng in die entsprechenden europäischen Strukturen eingebunden. Zum einen ist ihr Präsident stimmberechtigtes Mitglied im Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB), der für die makroprudenzielle Überwachung des gesamten EU-Finanzsystems zuständig ist. Zum anderen wirkt die Bundesbank im Rahmen des SSM (Single Supervisory Mechanism: SSM) an der Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Finanzstabilität mit. Zu diesem Zweck hat das Eurosystem einen Ausschuss für Finanzstabilität (Financial Stability Committee: FSC) eingerichtet, in dem die Bundesbank vertreten ist. Makroprudenzielle Maßnahmen gegenüber Banken können nicht nur von nationaler Seite, sondern auch von der Europäischen Zentralbank (EZB) ergriffen werden. Hierüber entscheidet der EZB-Rat.

Aufgrund der Mitgliedschaft im Europäischen System der Zentralbanken

Die Bundesbank ist integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) und in diesem Rahmen mitverantwortlich für die Geldwertstabilität im Euroraum. Aus Sicht der Zentralbanken besteht ein hohes Interesse an funktionsfähigen Finanzsystemen, da das Finanzsystem und insbesondere die Banken eine wichtige Rolle bei der Transmission geldpolitischer Impulse spielen. Die Bundesbank hat im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im ESZB den ausdrücklichen Auftrag, zur Finanzstabilität beizutragen, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist. Eine Mitverantwortung für die Wahrung der Finanzstabilität ergibt sich für die Bundesbank aber auch aus ihrer Mitwirkung an der Bankenaufsicht sowie im Rahmen des Betriebs und der Überwachung von Zahlungsverkehrssystemen.

Aufgrund des deutschen IWF-Gesetzes

Deutschland ist seit 1952 Mitglied im Internationalen Währungsfonds (IWF). Rechtsgrundlage für die Mitgliedschaft Deutschlands im IWF ist das "Gesetz zu dem Übereinkommen über den Internationalen Währungsfonds" (IWF-Gesetz). Darin ist unter anderem geregelt, dass die Deutsche Bundesbank die finanziellen Rechte und Pflichten, die sich für die Bundesrepublik aus der Mitgliedschaft im IWF ergeben, wahrnimmt und alle Finanzgeschäfte Deutschlands mit dem IWF abwickelt. Darüber hinaus vertritt der Präsident der Deutschen Bundesbank Deutschland im Gouverneursrat des IWF. Darüber hinaus stellt die Bundesbank im Wechsel mit dem BMF den deutschen Exekutivdirektor im IWF bzw. dessen Vertreter.