Einigung bei Bundesbankzulage

Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank haben sich nach längeren Gesprächen über die vom Ministerium angestrebte Änderung der Bankzulage (§ 31 Bundesbankgesetz) auf eine für beide Seiten vertretbare Regelung verständigt. Vereinbart ist, dass die Bundesbank durch diese Regelung und einen zusätzlichen Stellenabbau bis 2011 einen weiteren Einsparbeitrag in Höhe von 73 Millionen Euro erbringt.

Die Bundesbankzulage von derzeit 19 % wird künftig wie folgt ausgestaltet: In der Zentrale wird sie in Höhe von 9 % gezahlt, in den Hauptverwaltungen in Höhe von 5 % während sie im Filialbereich entfallen wird. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Bankzulage durch künftige Gehaltssteigerungen, die jeweils zur Hälfte mit der Bankzulage verrechnet werden, reduziert wird. Dadurch wird es für die Beschäftigten der Bundesbank zu keinen Einkommensverlusten kommen. Für Neueinstellungen ist bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes die vollständige Umsetzung dieser Regelung vorgesehen. Die Bankzulage nimmt künftig nicht mehr an allgemeinen Erhöhungen der Besoldung teil. Der Bundesbank bleibt darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, leistungsorientierte Zulagen zu gewähren, die sie noch stärker und flexibler nutzen kann als bisher.

Der Bundesfinanzminister strebt jetzt – wie zuvor schon die Bundesbank – in seiner Kabinettsvorlage keine Änderung der bestehenden Bilanzvorschriften für Währungsreserven (§ 27 Bundesbankgesetz) an.