Erklärung von Bundesbankpräsident Dr. Jens Weidmann zu den Ergebnissen des Europäischen Rats

Für die Geldpolitik ist in der Staatsschuldenkrise entscheidend, dass keine zusätzlichen Risiken auf das Eurosystem übertragen werden und die Trennlinie zwischen Geld- und Finanzpolitik nicht weiter aufgeweicht wird. Solvente Geschäftspartner und ausreichende Sicherheiten sind für die Refinanzierungsgeschäfte des Eurosystems unabdingbar. Die Klarstellung des Rates, im Rahmen eines neuen Hilfsprogramms für Griechenland für ausreichend kapitalisierte Banken und für ausreichende Sicherheiten sorgen zu wollen, ist insofern ausdrücklich zu begrüßen und trägt den Bedenken der Deutschen Bundesbank und des Eurosystems Rechnung.

Der Europäische Rat hat beschlossen, Griechenland erheblich zu entlasten. Private Gläubiger sollen zur Finanzierung beitragen, wobei sie gleichzeitig durch die Hilfe gebenden Staaten teilweise abgesichert werden. Vor allem sollen die Handlungsmöglichkeiten der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) deutlich ausgeweitet und für sämtliche Hilfe empfangenden Länder erheblich attraktiver ausgestaltet werden.

In der Summe könnten sich mit diesen Beschlüssen die akuten Spannungen an den Finanzmärkten zurückbilden. Indem umfangreiche zusätzliche Risiken auf die Hilfe leistenden Länder und deren Steuerzahler verlagert werden, hat der Euro-Raum aber einen großen Schritt hin zu einer Vergemeinschaftung von Risiken im Falle unsolider Staatsfinanzen und gesamtwirtschaftlicher Fehlentwicklungen gemacht. Dies schwächt die Grundlagen der auf fiskalischer Eigenverantwortung bauenden Währungsunion. Künftig wird es noch schwieriger, die Anreize für solide Finanzpolitiken aufrechtzuerhalten.

Umso wichtiger ist es, die Ursachen für die Krise entschlossen anzugehen. Die verabschiedeten Anpassungsprogramme müssen nun durchgeführt werden. Griechenland hat weiterhin einen umfassenden Konsolidierungs- und Reformbedarf. Bei der konsequenten Konsolidierung der Staatsfinanzen im gesamten Euro-Raum und der Härtung des Rahmenwerks der Währungsunion darf es jetzt erst recht keine Abstriche geben.