FAQ – Bilanzielle Risiken der Deutschen Bundesbank
Häufig gestellte Fragen zu bilanziellen Risiken der Deutschen Bundesbank.
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Das vorrangige Ziel des Eurosystems ist Preisstabilität. Die Geldpolitik des Eurosystems wird auf dieses Ziel ausgerichtet. Geldpolitische Maßnahmen spiegeln sich in der Bilanz der Zentralbanken wider. Die Ertragslage von Zentralbanken kann daher im Zeitverlauf stark schwanken. Es können Gewinne, aber auch Verluste auftreten.
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Die Bilanz der Bundesbank ist solide. Die Bundesbank besitzt beträchtliche Vermögenswerte, die ihre aktuellen und zukünftigen Verpflichtungen (deutlich) übersteigen. Das zeigen die umfangreichen Bewertungsreserven, die sich Ende 2025 auf 388 Mrd Euro belaufen. Zudem erwartet die Bundesbank, dass ihre finanziellen Belastungen vorübergehen und sie anschließend wieder Gewinne erzielen wird. Diese Gewinne werden genutzt werden, um Verluste aus eigener Kraft abzubauen und die zukünftig notwendige Vorsorge wieder aufzubauen. Der Bilanzverlust wird deshalb die Bundesbank bei der Aufgabenerfüllung nicht einschränken.
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Die Bundesbank bewertet ihre Goldbestände am Jahresende zu Marktpreisen. Liegt der Marktpreis über den Anschaffungskosten, entstehen Bewertungsgewinne (unrealisierte Gewinne). Nach dem Vorsichtsprinzip gemäß den Rechnungslegungsregeln des Eurosystems werden diese nicht erfolgswirksam vereinnahmt. Sie werden in der Bilanz auf der Passivseite im Ausgleichsposten aus Neubewertung ausgewiesen. Als Bewertungsreserven sind sie Teil des Nettoeigenkapitals der Bundesbank und schaffen Transparenz über die tatsächlichen Werte der Ihnen zugrunde liegenden Vermögensgegenstände.
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Die Bewertungsreserven reflektieren Wertänderungen bei den Gold-, Devisen- und Wertpapierbeständen. Ein Bilanzverlust kann nicht mit ihnen verrechnet werden.
Die Bundesbank wird ihre Verluste vortragen und mit Hilfe späterer Gewinne in der Zukunft wieder abbauen.
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Ein Jahresfehlbetrag entsteht in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Ergebnis eines Geschäftsjahres, wenn die Aufwendungen die Erträge übersteigen. Ein Verlustvortrag (GuV-Position 14) stellt den Verlust des Vorjahres bzw. die kumulierten Verluste der Vorjahre dar und wird in der GuV dem aktuellen Jahresfehlbetrag hinzugerechnet. Zusammen mit der Veränderung der Rücklagen (GuV-Position 13) ergibt sich als Ergebnis der GuV der Bilanzverlust, der in die Bilanz als Passivposition 15 übernommen wird. Im Folgejahr entspricht dieser Bilanzverlust dem in der GuV ausgewiesenen Verlustvortrag.
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Zentralbanken unterscheiden sich grundlegend von Unternehmen und Geschäftsbanken, da sie in ihrer eigenen Währung immer zahlungsfähig sind. Die Bilanz der Bundesbank ist solide. Die Bundesbank kann auch mit einem Bilanzverlust ihre Aufgaben vollumfänglich erfüllen. Entscheidend ist, dass wir im Eurosystem alles Notwendige unternehmen, um Preisstabilität dauerhaft zu gewährleisten.
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Im Jahr 2025 musste die Bundesbank, wie schon in den Vorjahren, erhebliche finanzielle Belastungen tragen. Diese Belastungen schlagen sich in der GuV-Position 1 „Nettozinsertrag“ nieder.
Hierbei spielen insb. die umfangreichen Anleihebestände eine Rolle, die das Eurosystem und damit auch die BBk im Rahmen geldpolitischer Ankaufprogramme aufgebaut hat. Mit den Anleihebeständen stiegen bis zum Jahr 2022 auch die Einlagen der Geschäftsbanken bei den Zentralbanken des Eurosystems. Diese werden zum aktuellen Einlagesatz, einem der Leitzinssätze, verzinst. Aufgrund der Leitzinserhöhungen in den Jahren 2022 und 2023 muss die BBk – wie auch andere Zentralbanken des Eurosystems – höhere Zinsen auf diese Einlagen zahlen. Gleichzeitig verbleiben die Zinserträge aus den umfangreichen Anleihebeständen mit ihren längerfristig festverzinsten Positionen auf niedrigem Niveau. Wie schon im Jahr 2024, überstieg der Einlagesatz des Eurosystems die durchschnittliche Rendite der geldpolitischen Wertpapierbestände. Der Nettozinsertrag war infolge dessen erneut negativ. Aufgrund der rückläufigen Anleihebestände und der damit korrespondierenden niedrigeren Einlagen sowie gesunkener Leitzinsen fielen die Belastungen im Nettozinsertrag jedoch im Geschäftsjahr 2025 deutlich geringer aus als im Vorjahr.
Anteilig wirken sich diese Zinsbelastungen auch in der GuV-Position 3 „Nettoergebnis aus Monetären Einkünften“ aus. Denn bei einigen geldpolitischen Wertpapierbeständen der nationalen Zentralbanken werden Erträge und Risiken innerhalb des Eurosystems im Rahmen der monetären Einkünfte geteilt.
Im Ergebnis ergibt sich für 2025 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 8,6 Mrd Euro. Im Jahr 2024 wies die BBk einen Bilanzverlust von 19,2 Mrd Euro aus. Zusammen mit dem Jahresfehlbetrag aus 2025 ergibt sich ein Bilanzverlust von 27,8 Mrd Euro für 2025.
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In den Jahren vor der Pandemie lag die Inflationsrate im Euroraum zu niedrig. Der EZB-Rat ergriff daher eine Reihe geldpolitischer Maßnahmen, darunter umfangreiche Anleihekäufe. Weltweit legten auch andere große Zentralbanken derartige Kaufprogramme auf.
Mit Beginn der Pandemie beschloss der EZB-Rat ein weiteres geldpolitisches Wertpapierankaufprogramm. Es sollte den pandemiebedingten Risiken für die Preisstabilität und die geldpolitische Transmission entgegenwirken. Die umfangreichen Anleihekäufe trugen maßgeblich dazu bei, dass sich die Bilanzen der Zentralbanken im Eurosystem in den vergangenen Jahren stark ausweiteten. Dabei stehen den geldpolitischen Wertpapierbeständen auf der Aktivseite der Bilanz vor allem Einlagen der Geschäftsbanken auf der Passivseite gegenüber.
Mit den zusätzlichen Vermögenswerten und Einlagen stiegen die Risiken in den Bilanzen der Zentralbanken, insbesondere auch das Zinsänderungsrisiko. Dieses entsteht, weil der Großteil der Wertpapiere in der Bundesbankbilanz langfristig niedrig verzinst ist, während die Einlagen der Geschäftsbanken kurzfristig zum aktuellen Einlagesatz verzinst werden.
Der kräftige Anstieg der Inflation seit der zweiten Jahreshälfte 2021 machte ein entschlossenes Handeln der Geldpolitik erforderlich. Der EZB-Rat erhöhte daher die Leitzinsen in den Jahren 2022 und 2023 deutlich. Hierdurch materialisieren sich die Zinsänderungsrisiken, indem die Zinsaufwendungen die -erträge erheblich übersteigen.
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Aus den geldpolitischen Entscheidungen des Eurosystems in der Vergangenheit dürften auch zukünftig noch weitere finanzielle Belastungen für die Bundesbank resultieren. Diese sind in hohem Maße ungewiss. Die Bundesbank geht davon aus, dass der Bilanzverlust noch einige Jahre zunehmen wird, bevor er wieder zurückgeführt werden kann. Der Jahresfehlbetrag dürfte sich nach derzeitigen Erkenntnissen im Jahr 2026 nochmals verringern, weil
- alle bestehenden geldpolitischen Wertpapierbestände entsprechend ihrer Fälligkeiten weiter zurückgehen werden und damit auch das Volumen der verzinslichen Einlagen der Geschäftsbanken abnimmt und
- die negative Zinsmarge aus der Verzinsung der geldpolitischen Wertpapiere und der Einlagen der Geschäftsbanken weiter abnehmen dürfte.
Mit Hilfe späterer Gewinne wird der Bilanzverlust in der Zukunft wieder abgebaut und eine Risikovorsorge gebildet werden. Daher erwartet die Bundesbank, für längere Zeit keine Gewinne auszuschütten.
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Die Bundesbank hatte für finanzielle Risiken in ihrer Bilanz Vorsorge getroffen. Bereits im Jahresabschluss 2016 begann die Bundesbank damit, eine bilanzielle Risikovorsorge für Zinsänderungsrisiken aufzubauen und diese Risiken in ihrer jährlichen Pressekonferenz zu erläutern.
In den Jahren 2020 und 2021 war die zusätzliche Risikovorsorge der wesentliche Grund, weshalb die Bundesbank keine Gewinne aus-schüttete. Die Wagnisrückstellung stieg so auf 20,2 Mrd Euro.
Im Jahr 2022 wurde ein Teil der Wagnisrückstellung zum Verlustaus-gleich genutzt, wodurch sie sich auf 19,2 Mrd Euro verringerte. Im Jahr 2023 wurde Wagnisrückstellung vollständig zum anteiligen Verlustausgleich aufgelöst. Zum Ausgleich des darüber hinaus verbliebenen Jahresfehlbetrags wurden zudem den Rücklagen 2,4 Mrd entnommen. Von den Rücklagen standen damit für den Jahresabschluss 2024 noch 0,7 Mrd Euro zur Verfügung. Nach deren Auflösung wies BBk für 2024 einen Jahresverlust von 19,2 Mrd Euro aus, der auf 2025 vorgetragen wurde. Zusammen mit dem aktuellen Jahresfehlbetrag von 8,6 Mrd Euro ergibt sich ein Bilanzverlust von 27,8 Mrd Euro per Ende 2025.
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Die gesetzliche Rücklage ist in § 27 Bundesbankgesetz (BBankG) geregelt. Als Teil der Haftungsmasse der Bank ist sie entsprechend direkt dem Eigenkapital zuzuordnen und steht zur Verlustdeckung zur Verfügung. Die Dotierung erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung, bis der gesetzlich definierte Höchstwert erreicht ist, und wird in der GuV separat ausgewiesen.
Rückstellungen werden – mit Ausnahme der Rückstellung für geldpolitische Operationen des Eurosystems – nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) gebildet. Sie werden zum Jahresabschluss im Rahmen der Ergebnisermittlung für ungewisse Verbindlichkeiten der Bank gegenüber Dritten (einschließlich den Mitarbeitenden) gebildet, auch verlusterhöhend, und sind damit dem Fremdkapital zu-zuordnen. Sie werden durch Inanspruchnahme verbraucht und dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund ihrer Bildung entfallen ist. Der-zeit sind die Personalrückstellungen die wesentlichsten Rückstellungen.
Nach § 26 BBankG kann darüber hinaus ein Passivposten für allgemeine Wagnisse im In- und Auslandsgeschäft (Wagnisrückstellung) gebildet werden. Die Höhe der Dotierung wird jährlich im Rahmen der Ergebnisermittlung auch unter Heranziehung von anerkannten Risiko-kennziffern überprüft. Die Wagnisrückstellung hat als Risikopuffer den Charakter von Eigenkapital und ist Teil des Nettoeigenkapitals. Ihre Dotierung erfolgt nicht verlusterhöhend. Auflösungen können zum Ausgleich dieser eingetretenen Risiken oder bei Verbesserung der Risikosituation erfolgen.
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Verluste hat die Bundesbank bereits in den 1970er Jahren ausgewiesen und mit Hilfe späterer Gewinne wieder abgebaut. Auch damals konnte die Bundesbank vollumfänglich ihre Aufgaben erfüllen.
Bereits in den 1970er Jahren verfügte die Bundesbank über umfang-reiche stille Bewertungsreserven aus ihren Gold- und Devisenbeständen, welche die damaligen Verluste deutlich überstiegen.
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Die Bundesbank hat mit den geldpolitischen Anleihekäufen in großem Umfang festverzinsliche Wertpapiere mit überwiegend sehr niedriger Verzinsung und teils sehr langen Restlaufzeiten erworben. Auf der Passivseite stehen diesen Beständen (neben dem Banknotenumlauf und anderen unverzinsten Positionen) insbesondere kurzfristige verzinsliche Einlagen der Geschäftsbanken zum Einlagensatz gegen-über. Aus dem Auseinanderklaffen der Fristigkeiten ergibt sich eine offene Zinsposition und damit ein Zinsänderungsrisiko.
Zusätzlich zu der offenen Zinsposition in der Bundesbankbilanz sind anteilig auch die Risiken aus den längerfristigen Wertpapierbeständen der anderen nationalen Zentralbanken, die der Ertrags- und Risikotei-lung unterliegen, und der EZB zu berücksichtigen.
Die eingetretenen Zinsänderungsrisiken belasten die GuV-Positionen Nettozinsertrag (GuV 1) und Nettoergebnis aus Monetären Einkünften (GuV 3). Die Höhe und Dauer der künftigen finanziellen Belastungen aus den Zinsänderungsrisiken sind ungewiss. Sie hängen von einer Reihe von Faktoren ab, insbesondere von den künftigen Entwicklungen der Leitzinsen sowie vom Umfang und der Struktur der Bilanz.
Nähere Erläuterungen zu den Zinsänderungsrisiken in der Bundesbankbilanz und zur offenen Euro-Zinsposition finden sich im Geschäftsbericht für das Jahr 2021 sowie aktualisiert in den Geschäfts-berichten 2022 bis 2024.
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Das vorrangige Ziel der EZB und der nationalen Zentralbanken des Euroraums besteht darin, Preisstabilität zu gewährleisten. Gewinne und Verluste der nationalen Zentralbanken, darunter der Bundesbank, sind Ergebnis der Aufgabenerfüllung im Rahmen ihrer Zuständigkeit unter anderem für die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik.
Leitzinserhöhungen und -senkungen haben direkten Einfluss auf die Höhe der Erträge und Aufwendungen der Bundesbank. Die genauen Auswirkungen hängen jedoch von der allgemeinen Zinsentwicklung und der Struktur der Bundesbankbilanz ab.
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Die Bilanzierung erfolgt im Eurosystem nach den Grundsätzen, die vom EZB-Rat aufgestellt werden und die den besonderen Erfordernissen der Geldpolitik im Euroraum Rechnung tragen. Gemäß Beschluss des EZB-Rates werden die Wertpapiere für geldpolitische Zwecke zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, unabhängig davon, ob die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit gehalten werden.
Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungs- und Rückzahlungswert (Disagio oder Agio) bei Erwerb der Wertpapiere wird nach der internen Zinsfußmethode über die vertragliche Restlaufzeit verteilt, als Teil des Zinsertrags behandelt (Amortisation) und beim Anschaffungswert berücksichtigt (fortgeführte Anschaffungskosten).
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Der EZB-Rat hat beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag der EZB für das Jahr 2025 (wie im Vorjahr) nicht von den nationalen Zentralbanken übernommen werden. Das heißt, dass der aktuelle EZB- Jahresfehlbetrag den Jahresabschluss 2025 der Bundesbank nicht belastet. Allerdings könnten zukünftig Gewinnausschüttungen der EZB ausbleiben, solange und soweit die EZB künftige Gewinne zunächst zur Deckung eines eigenen Verlustvortrags nutzt.