Nutzungsbedingungen - Regelung für die Weiterverwendung von ESZB-Statistiken

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) veröffentlicht auf den Websites der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken (NZBen) eigene Statistiken und Informationen über die zugrunde liegenden Methoden. Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach diesen Statistiken arbeitet das ESZB kontinuierlich daran, deren Nutzung zu vereinfachen. Vor diesem Hintergrund möchte das ESZB die einheitlichen Regelungen für die Weiterverwendung von ESZB-Statistiken genauer erläutern.

Das ESZB hat es sich zur Aufgabe gemacht, seine Statistiken als qualitativ hochwertiges öffentliches Gut kostenlos zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob die Statistiken anschließend gewerblich oder nicht gewerblich genutzt werden.

Das ESZB hat sich einer Politik des freien Zugangs und der freien Weiterverwendung seiner veröffentlichten Statistiken verschrieben, wobei die nachstehenden Bedingungen gelten.

Das ESZB misst der Qualität seiner Statistiken große Bedeutung bei (siehe hierzu die Grundsätze im Dokument: „Öffentliche Erklärung des ESZB im Hinblick auf die von ihm erstellten Statistiken“
(https://www.bundesbank.de/resource/blob/613514/oeffentliche-erklaerung-eszb-statistiken/mL/grundsaetze-der-statistik-data.pdf).

Bedingungen für die Weiterverwendung von ESZB-Statistiken

Alle öffentlich verfügbaren ESZB-Statistiken können unter der Voraussetzung, dass die Quelle angegeben wird (z. B. „Quelle: EZB-Statistiken.“) und die Statistiken (einschließlich Metadaten) nicht ver-ändert werden, kostenlos weiterverwendet werden. Vertrauliche Daten sind von diesem Recht auf freien Zugang und kostenlose Weiterverwendung ausgeschlossen.

Es gelten die folgenden zusätzlichen Regelungen:

1) Das Recht auf kostenlose Weiterverwendung bezieht sich auf die der Öffentlichkeit zugänglichen Standardinstrumente, die im Einklang mit den entsprechenden Haftungsausschlüssen der NZBen und der EZB zu nutzen sind.

2) Das Recht auf kostenlose Weiterverwendung gilt nicht für Daten Dritter ohne die vorherige Genehmigung des Urhebers.

3) Die Nutzer können nicht davon ausgehen, dass alle veröffentlichten ESZB-Statistiken kontinuierlich fortgeführt werden, und werden darauf hingewiesen, dass sich Statistiken aufgrund von Revisionen und sonstigen Aktualisierungen ändern können.

4) Der Zugang zu den ESZB-Statistiken kann in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, beispielsweise wenn ein Nutzer in einer Art und Weise handelt, die den Interessen anderer Nutzer zuwiderläuft.