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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

39 Beiträge
  • Kapitalbilanz

    Die Kapitalbilanz verzeichnet als Teil der Zahlungsbilanz sämtliche internationalen Käufe und Verkäufe von Vermögenswerten. In der Kapitalbilanz werden anstelle von „Einnahmen“ und „Ausgaben“ die Bezeichnungen „Nettoerwerb von finanziellen Vermögenswerten“ sowie „Nettoaufnahme von Verbindlichkeiten“ verwendet. Einträge mit positivem Vorzeichen bezeichnen Nettozunahmen, solche mit negativem Vorzeichen Nettoabnahmen der Positionen. Die erfassten Vorgänge werden üblicherweise in fünf Teilkomponenten aufgeschlüsselt: Direktinvestitionen, Wertpapieranlagen, Finanzderivate, übriger Kapitalverkehr und Währungsreserven.

    Siehe auch

    • Währungsreserven
    • Zahlungsbilanz
  • Kapitalmarkt

    Der Kapitalmarkt umfasst alle Märkte, auf denen langfristige Schuldverschreibungen und Beteiligungskapital wie zum Beispiel Aktien gehandelt werden. Über den Kapitalmarkt verschaffen sich Unternehmen und staatliche Stellen langfristige Mittel. Manchmal wird der Begriff Kapitalmarkt auf den organisierten Handel mit Wertpapieren, also die Börsen, verengt.

    Siehe auch

    • Börse
    • Schuldverschreibung
  • Kapitalmarktzins

    Kapitalmarktzins ist allgemein die Bezeichnung des Zinses für die langfristige Überlassung von Kapital, im engeren Sinn des Zinses für langlaufende Wertpapiere. Als Messgröße für den Kapitalmarktzins wird häufig die Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere verwendet. Bei zahlungsfähigen Ländern wird auch die Rendite zehnjähriger Staatsanleihen zur Darstellung des Kapitalmarktzinses herangezogen.

    Siehe auch

    • Umlaufrendite
    • Wertpapier
    • Zins
  • Kapitalsammelstelle

    Als Kapitalsammelstelle bezeichnet man eine am Kapitalmarkt tätige Institution, die Mittel von Anlegern entgegennimmt und diese Mittel - zum Beispiel durch Erwerb von Wertpapieren - an Nachfrager von Kapital weiterleiten. Kapitalsammelstellen, die keine Banken sind, können keine Geldschöpfung betreiben. Die bedeutendsten Kapitalsammelstellen in Deutschland sind Investmentfonds und Versicherungen.

  • Kapitalschlüssel

    Die prozentualen Anteile der nationalen Zentralbanken der EU-Länder am Grundkapital der Europäischen Zentralbank (EZB) werden als Kapitalschlüssel bezeichnet. Demnach entfällt auf jede nationale Zentralbank ein festgelegter Prozentsatz vom Grundkapital der EZB. Seine Höhe richtet sich danach, wie groß ein Mitgliedstaat im Verhältnis zur gesamten Europäischen Union (EU) ist, gemessen jeweils zur Hälfte an der Bevölkerungszahl und an der Wirtschaftsleistung. Alle fünf Jahre wird der Kapitalschlüssel neu berechnet. Die Anteile werden außerdem immer dann angepasst, wenn ein neues Mitglied zum Europäischen System der Zentralbanken hinzukommt. Nur die Zentralbanken der Euro-Länder müssen ihren Anteil in voller Höhe einzahlen. Die Zentralbanken der übrigen EU-Länder müssen nur 3,75 % ihres rechnerischen Anteils einzahlen. Dafür werden auch nur die Euro-Länder, im Verhältnis zu ihrem Anteil, an den Gewinnen und Verlusten der EZB beteiligt.

    Siehe auch

    • Zentralbank
    • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
    • Europäische Union (EU)

    Weiterführende Informationen

    • Das steckt hinter dem Kapitalschlüssel

      14.01.2014

  • Kapitalverkehrskontrolle

    Kapitalverkehrskontrollen sind administrative Maßnahmen, die die Freiheit des internationalen Kapitalverkehrs einschränken, zum Beispiel durch die Festlegung von Höchstbeträgen für die Ausfuhr der heimischen Währung durch Reisende oder die Pflicht zum Zwangsumtausch im Ausland verdienter Devisen zu einem staatlich festgelegten Wechselkurs. Weitere Maßnahmen der Kapitalverkehrskontrolle sind zum Beispiel Steuern auf Kapitalimporte oder Kapitalexporte oder Mengenrestriktionen und Genehmigungspflichten im Handel mit der heimischen Währung.

    Siehe auch

    • Devisen
    • Fester Wechselkurs
  • Kaufkraft

    Als Kaufkraft bezeichnet man den Wert des Geldes, ausgedrückt in einer Gütermenge. Sie gibt an, welche Gütermenge für einen bestimmten Geldbetrag gekauft werden kann. Steigt das Preisniveau (Inflation), verringert sich die Kaufkraft, weil man für einen bestimmten Geldbetrag nun weniger Güter als zuvor erhält. Sinkt das Preisniveau (Deflation), erhöht sich die Kaufkraft.

    Siehe auch

    • Inflation
    • Deflation

    Mehr zum Thema

    • Erklärfilme
  • Kaufkraftparitätentheorie

    Die Kaufkraftparitätentheorie ist ein theoretisches Konzept zur Erklärung von Wechselkursentwicklungen. Sie besagt, dass sich der Wechselkurs von zwei Währungen anhand des Preisgefälles zwischen dem Inland und dem Ausland bildet. Ist ein Gut im Inland billiger als im Ausland, wird sich dieser Theorie zufolge die gesamte Nachfrage auf das Inland konzentrieren. Der Preis im Inland steigt, der im Ausland sinkt; gleichzeitig ändert sich auch der Wechselkurs. Diese Arbitrage endet, wenn das Gut im In- und Ausland gleich teuer ist (absolute Kaufkraftparitätentheorie).

    Siehe auch

    • Arbitrage
    • Kaufkraft
  • Kerninflationsrate

    Die Kerninflationsrate ist eine um einige Bestandteile bereinigte Variation der Preissteigerungsrate. Zur Ermittlung der Kerninflationsrate werden besonders schwankungsanfällige Bestandteile wie Energie und Nahrungsmittel herausgerechnet bzw. nicht berücksichtigt. Dadurch wird der mittelfristige Trend der Preissteigerungsrate besser erkennbar.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • Preissteigerungsrate
    • Inflation
    • Geldpolitik
    • Geldpolitische Strategie

    Weiterführende Informationen

    • Beiträge zur Inflationsrate im Euroraum – Energie und Nahrungsmittel
      28.02.2025 | 183 KB, PNG
  • Kernkapital

    Siehe

    • Eigenmittel
  • Klimawandel

    Der Begriff „Klimawandel“ bezeichnet langfristige Veränderungen der Temperaturen und Wettermuster. Diese Veränderungen können natürlichen Ursprungs sein und beispielsweise durch Schwankungen in der Sonnenaktivität entstehen. Doch seit dem 19. Jahrhundert ist der Klimawandel hauptsächlich auf menschliche Tätigkeiten zurückzuführen, allen voran die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Kohle, Erdöl und Erdgas.

  • Konditionalität

    Konditionalität (von lat. condicio: Bedingung) bezeichnet ein politisches Prinzip, wonach eine Leistung mit einer geforderten Gegenleistung verknüpft wird. In der Entwicklungszusammenarbeit beispielsweise machen Staaten und Institutionen (wie der IWF oder die Weltbank) Zahlungen oder Schuldenerlasse abhängig von der Erfüllung bestimmter Auflagen. In der europäischen Staatsschuldenkrise sind die Hilfsprogramme zugunsten einiger Euroländer an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft („Konditionalität“), deren Einhaltung die sogenannte Troika kontrolliert. An den von der Europäischen Zentralbank (EZB) aufgelegten Outright Monetary Transactions (OMT) kann ein Euroland nur teilnehmen, wenn es ein vollständiges makroökonomisches EFSF/ESM-Anpassungsprogramm oder ein vorsorgliches Programm („Kreditlinie mit verschärfter Konditionalität“) vereinbart hat.

    Siehe auch

    • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
    • Internationaler Währungsfonds (IWF)
    • Outright Monetary Transactions (OMT)
    • Troika
  • Konjunktur

    Als Konjunktur bezeichnet man die zyklische Auf- und Abwärtsbewegung der Wirtschaftstätigkeit um das langfristige Trendwachstum herum. Als Bezugsgröße für die Konjunkturanalyse dient zumeist das reale Bruttoinlandsprodukt. Einen vollständigen Bewegungsablauf von Aufschwung über Abschwung bis zum nächsten Aufschwung nennt man einen Konjunkturzyklus. Die Position einer Volkswirtschaft im Konjunkturzyklus wird häufig am gesamtwirtschaftlichen Auslastungsgrad (Produktionslücke bzw. Output Gap) gemessen.

    Siehe auch

    • Boom
    • Bruttoinlandsprodukt (BIP)
    • Rezession
  • Konjunkturpolitik

    Staatliche Maßnahmen, um die konjunkturellen Schwankungen zu glätten und ihren negativen Folgen entgegenzuwirken. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Stabilitätsgesetz) von 1967 enthält hierfür einen Katalog von Maßnahmen, auf den insbesondere in der ersten Hälfte der 1970er-Jahre zurückgegriffen wurde. Auch im Gefolge der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise wurden umfangreiche konjunkturelle Stützungsmaßnahmen aufgelegt.

  • Konsortialkredit

    Der Konsortialkredit (auch: "syndizierter Kredit") ist ein von mehreren Banken (den "Konsorten") gemeinsam gewährter Kredit. Die Federführung kann bei einer Bank oder mehreren Banken liegen.

    Siehe auch

    • Bank
    • Kredit
  • Kontaktloses Bezahlen

    Kontaktloses Bezahlen beschreibt Zahlungsvorgänge an speziellen Zahlungsterminals, die ohne physischen Kontakt zwischen Zahler bzw. Zahlungsmedium und Zahlungsempfänger bzw. Zahlungsterminal erfolgen. Dabei werden alle erforderlichen Daten per Nahfeldkommunikation an das Kassenterminal übertragen. Voraussetzung ist die entsprechende technische Ausstattung des Zahlungsmediums des Zahlungspflichtigen wie z.B. eine Bankkarte oder ein Mobiltelefon sowie des Zahlungsempfängers. Eine Autorisierung durch Eingabe eines PIN oder durch Unterschreiben eines Belegs ist bei dieser Zahlungsvariante für Kleinbetragszahlungen nicht nötig. Dies vereinfacht und beschleunigt den Zahlungsvorgang.

    Siehe auch

    • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
    • Geldkarte
    • Nahfeldkommunikation
  • Konto

    Ein Konto dient der buchhalterischen Erfassung der Geld- und Vermögensbestände und -bewegungen. Im Kundenverkehr der Banken dienen Konten der Verrechnung aller Forderungen und Verbindlichkeiten. Über Kontoguthaben oder bestehende Kreditlinien kann der Kunde auf unterschiedliche Weise verfügen (Bargeld, Scheck, Lastschrift, Überweisung). Über den Kontostand informiert ihn der so genannte Kontoauszug.

  • Kontoinformationsdienst

    Der Kontoinformationsdienst ist ein Online-Dienst zur Bereitstellung konsolidierter Informationen über ein oder mehrere Zahlungskonten des Zahlungsdienstnutzers, die bei einem oder mehreren anderen Zahlungsdienstleistern geführt werden. Kontoinformationsdienste werden mit der Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2) als Zahlungsdienste definiert. Durch diesen Dienst soll der Nutzer einen Gesamtüberblick über seine finanzielle Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt erhalten. Dieser Service wird mitunter auch von Hausbanken angeboten: Nach Zustimmung des Kontoinhabers ist es möglich, Konten verschiedener Banken im Onlinebanking der Hausbank zusammenzufassen.

    Siehe auch

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
  • Kontokorrentkredit

    Ein Kontokorrentkredit ist ein Darlehen, das über ein laufendes Konto gewährt wird. Er kann vom Kreditnehmer nach Bedarf in einem vereinbarten Rahmen in Anspruch genommen werden. Zinsen werden entsprechend der genutzten Summe und für den beanspruchten Zeitraum belastet. Als Kontokorrentkredit werden vor allem Überziehungsmöglichkeiten für Geschäftskunden bezeichnet. Die entsprechende Vereinbarung für Privatkunden wird Dispositionskredit genannt.

  • Konvergenzkriterien

    Als Konvergenzkriterien werden die Anforderungen bezeichnet, die ein EU-Mitglied erfüllen muss, um zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zugelassen zu werden und den Euro als seine Währung einführen zu können. Nach diesen Kriterien muss sich die wirtschaftliche Lage des Beitrittslands bereits einige Zeit vor dem Beitritt nachhaltig an die der anderen Mitglieder angenähert haben.

    • Preisstabilität: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über derjenigen der drei preisstabilsten EU-Mitglieder liegen.
    • Haushaltsdisziplin: Das jährliche öffentliche Defizit sollte grundsätzlich nicht mehr als 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, der Schuldenstand nicht mehr als 60 % des BIP. Zusätzlich beschränkt der SKS-Vertrag das strukturelle Defizit auf 0,5 % des BIP.
    • Wechselkursstabilität: Der Beitrittskandidat muss mindestens zwei Jahre ohne starke Spannungen die normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems eingehalten und insbesondere nicht von sich aus abgewertet haben.
    • Höhe der langfristigen Zinsen: Die Nominalzinssätze von langfristigen Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbaren Wertpapieren dürfen nicht mehr als 2 Prozentpunkte über den entsprechenden Zinssätzen der drei preisstabilsten EU-Mitglieder liegen.
    • Rechtliche Konvergenz: Innerstaatliche Rechtsvorschriften müssen mit dem AEUV und dem ESZB-Statut im Einklang stehen. Unvereinbarkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot monetärer Staatsfinanzierung und die rechtliche Integration in das Eurosystem sind zu beseitigen.

    Die EZB erstellt zur Überprüfung aller wesentlichen Kriterien einen ausführlichen Konvergenzbericht, in dem auch die Integration der Märkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz und weitere Preisindizes zu berücksichtigen sind. Zusätzlich wird auf ein makroökonomisches Ungleichgewicht hin geprüft.

    Siehe auch

    • Abwertung
    • Bruttoinlandsprodukt (BIP)
    • Defizit
    • Europäisches Währungssystem (EWS)
    • ESZB-Statut
    • Makroökonomisches Ungleichgewichtsverfahren
    • Preissteigerungsrate
    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
    • Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (SKS-Vertrag)
    • Wechselkurs
    • Wechselkursmechanismus II (WKM II)

    Mehr zum Thema

    • ecb.europa.eu

  • Konvertibilität

    Konvertibilität bezeichnet die Möglichkeit, eine Währung frei und ungehindert zum allgemein gültigen Wechselkurs in eine andere Währung umtauschen zu können. Als voll konvertibel gelten nur Währungen, die weder für Inländer noch für Ausländer einer Beschränkung des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Kapitalverkehrs unterliegen. Der Euro ist eine voll konvertible Währung.

    Siehe auch

    • Wechselkurs
  • Korrespondenzbank

    Eine Korrespondenzbank erbringt für eine andere Bank diverse Dienstleistungen, wie z.B. im Zahlungsverkehr und in der Regel grenzüberschreitend, das sogenannte Korrespondenzbankgeschäft. Meist existiert auch eine gegenseitige Kontoverbindung, um Geschäftsvorfälle direkt in den Heimatwährungen der beteiligten Banken zu verrechnen.

  • Kosteninflation

    Siehe

    • Angebotsinflation
  • Kredit

    Ein Kredit ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Kaufkraft (in der Regel in Geldform). Der Kreditnehmer zahlt dem Kreditgeber dafür einen Zins. Es lassen sich zahlreiche Kreditarten unterscheiden, die durch unterschiedliche Laufzeiten, Art und Umfang der Besicherung oder der Verwendung charakterisiert sind (z. B. Realkredit, Dispositionskredit, Ratenkredit).

    Siehe auch

    • Darlehen

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Kreditausfallrisiko

    Das Kreditausfallrisiko (auch Adressrisiko oder Adressenausfallrisiko) bezeichnet die Gefahr, der eine Bank ausgesetzt ist, wenn sie einen Kredit gewährt. Hierbei besteht das Risiko darin, dass die Tilgungs- und Zinszahlungen des Kreditnehmers nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht geleistet werden, er also „ausfällt“. Je schlechter die wirtschaftliche Situation des Kreditnehmers, desto höher ist das Ausfallrisiko. Banken versuchen, das Risiko zu minimieren. Dazu prüfen sie ganz genau, wem sie einen Kredit geben. Zusätzlich müssen sie gesetzliche Vorgaben erfüllen, um Puffer in Form von Eigenkapital für mögliche Verluste aus Kreditausfällen zu besitzen

    Siehe auch

    • Bankgeschäftliche Risiken
    • Eigenkapitalanforderung
    • Gläubiger
    • Kredit
  • Kreditausfallswap

    Ein Kreditausfallswap (Credit Default Swap, CDS) ist eine Art Versicherung gegen das Risiko eines Kreditausfalls. Mit Abschluss eines Kreditausfallswaps verpflichtet sich der Sicherungsgeber (Versicherer), bei Eintritt eines vorab spezifizierten Kreditereignisses (z. B. Zahlungsausfall oder -verzug) eine Ausgleichszahlung an den Sicherungsnehmer zu leisten. Der Sicherungsnehmer zahlt ihm dafür im Gegenzug eine Versicherungsprämie. Die Höhe der CDS-Prämie hängt vor allem von der Bonität des Referenzschuldners, der Definition des Kreditereignisses und der Laufzeit des Vertrags ab.

  • Kreditbank

    Als Kreditbanken erfasst die Statistik der Bundesbank die Untergruppen "Großbanken", "Regionalbanken und sonstige Kreditbanken" und "Zweigstellen ausländischer Banken".

    Siehe auch

    • Deutsche Bundesbank
  • Kreditderivat

    Als Kreditderivat wird ein Finanzinstrument bezeichnet, welches das Kreditrisiko von einem zugrundeliegenden Finanzierungsgeschäft separiert und dessen isolierte Übertragung an Investoren ermöglicht. Die Investoren übernehmen damit das Risiko, dass der zugrundeliegende Kredit ausfällt; im Gegenzug erhalten sie eine Prämie. Kreditausfallswaps sind die am häufigsten genutzten Kreditderivate. Entwickelte Märkte für den Transfer von Kreditrisiken können zur Stabilität des internationalen Finanzsystems beitragen. Sie steigern im Regelfall auch die Transparenz der Märkte, weil sie Kreditrisiken handelbar machen und diese Risiken dadurch verlässlicher bewertet werden können.

    Siehe auch

    • International Swaps and Derivatives Association (ISDA)
    • Kreditausfallswap
    • Verbriefung
  • Kreditgeber der letzten Instanz

    Stellt eine Zentralbank einer Bank Zentralbankgeld zur Verfügung, um diese vor ansonsten unabwendbaren Liquiditätsengpässen zu bewahren, wirkt diese Zentralbank als Kreditgeber der letzten Instanz (englisch: Lender of Last Resort, LoLR). Damit soll verhindert werden, dass ein vorübergehender Liquiditätsengpass eine ansonsten solvente und damit fortbestandsfähige Bank in eine existenzbedrohende Krise stürzt und dann über einen Dominoeffekt weitere Banken in Mitleidenschaft zieht. Ein Instrument zur Überbrückung solcher Liquiditätsengpässe ist die Notfall-Liquiditätshilfe (englisch: Emergency Liquidity Assistance, ELA).

    Siehe auch

    • Systemisches Risiko
    • Vollzuteilung
  • Kreditgenossenschaft (Genossenschaftsbank)

    Siehe

    • Genossenschaftsbank
  • Kreditinstitut

    Kreditinstitut bezeichnet ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Für Deutschland definiert das Kreditwesengesetz Kreditinstitute als Unternehmen, die bestimmte Bankgeschäfte gewerbsmäßig betreiben. Die Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind kein Kreditinstitut im Sinne des KWG.

    Siehe auch

    • Bank
    • Deutsche Bundesbank
    • Einlage
    • Kreditwesengesetz (KWG)
    • Monetäres Finanzinstitut (MFI)
    • Zentralbank
  • Kreditkanal

    Als Kreditkanal wird ein theoretisches Konzept bezeichnet, das die Wirkungen geldpolitischer Maßnahmen auf das Kreditvergabeverhalten der Banken beschreibt. Der Kreditkanal umfasst den Bankenkanal, der vor allem (kosten-, ertrags- und risikobedingte) Beschränkungen des Kreditangebots in den Blick nimmt, und den Bilanzkanal, der den Wertverlust von (möglichen) Kreditsicherheiten hervorhebt.

    Siehe auch

    • Bankenkanal
    • Bilanzkanal
    • Erwartungskanal
    • Transmissionsmechanismus
    • Wechselkurskanal
    • Zinskanal
  • Kreditkarte

    Eine Kreditkarte ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Kreditkarten werden entweder von einem Kreditkartenunternehmen direkt (Diners, American Express) oder in Zusammenarbeit mit Banken (MasterCard, Visa) ausgegeben. Inhaber einer Kreditkarte können damit in Geschäften, die dem Kreditkartensystem angeschlossen sind, bargeldlos einkaufen und an Automaten Bargeld abheben; auch bei Online-Geschäften wird die Kreditkarte häufig zum Bezahlen verwendet. Mit ihr wird nicht nur bezahlt, sondern in der Regel auch ein kurzfristiger unverzinster Kredit in Anspruch genommen, da das Kreditkartenunternehmen das Konto des Zahlungspflichtigen meist erst zu einem späteren Zeitpunkt belastet. Darüber hinaus bieten die Kreditkartenunternehmen in der Regel auch an, den zu zahlenden Betrag weiter zu kreditieren – dann aber verzinst.

    Siehe auch

    • Debitkarte
    • Elektronisches Geld
    • Geldkarte
  • Kreditklemme

    Als Kreditklemme wird eine gesamtwirtschaftliche Situation bezeichnet, in der die Banken ihr Angebot an Krediten ganz allgemein so einschränken, dass die übliche Versorgung der Wirtschaft eines Landes mit Krediten beeinträchtigt ist und dadurch ein maßgebliches konjunkturelles Risiko begründet wird. Eine Kreditklemme kann dadurch verursacht werden, dass die Banken das Ausfallrisiko von Krediten plötzlich allgemein höher einschätzen, zum Beispiel aufgrund eines starken wirtschaftlichen Abschwungs in einem Land; oder dadurch, dass die Banken in einem Land so stark verschuldet sind, dass sie nicht in der Lage sind, sich Mittel zur Finanzierung von Krediten zu beschaffen.

    Siehe auch

    • Kredit
    • Liquidität
    • Refinanzierung
  • Kreditwesengesetz (KWG)

    Das Kreditwesengesetz (KWG) regelt in Deutschland die erlaubnispflichtige Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen und ist die Rechtsgrundlage für die Aufsichtstätigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute. Neben den Anforderungen an die Erlaubnispflicht zielen die Regelungen zum Beispiel auf die Sicherung von Liquidität und Spareinlagen oder auf die Begrenzung der variablen Vergütung von Bankbeschäftigten. Das KWG beinhaltet zahlreiche Mitteilungspflichten für die beaufsichtigten Kreditinstitute und fordert eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation. Die Solvabilitätsverordnung (SolvV), die Liquiditätsverordnung (LiqV) und die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) ergänzen das KWG.

    Siehe auch

    • Bankenaufsicht
    • Basel II
    • Basel III
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
    • Finanzdienstleistungsinstitut
    • Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
    • Kreditinstitut
    • Liquiditätsverordnung (LiqV)
    • Solvabilitätsverordnung (SolvV)

    Weiterführende Informationen

    • Gesetz über das Kreditwesen – KWG Überarbeitete Lesefassung - Nichtamtlicher Text -
      27.03.2020 | 2 MB, PDF
  • Krypto-Token

    Krypto-Token sind privat erzeugte digitale „Wertmarken“ (Englisch „Token“), die in Computernetzwerken geschaffen und genutzt werden. Diese sind rein digital verfügbar und basieren auf Verschlüsselungstechniken ( Kryptografie). Der bekannteste und am weitesten verbreitete Krypto-Token ist der Bitcoin. Der häufig verwendete Begriff Krypto-Währung klingt nach offiziellem Geld. Dem ist aber nicht so: Hinter den Krypto-Token steht keine staatliche Zentralbank, es gibt keine gesetzliche Grundlage und keine staatliche Regulierung, die die Stabilität und Akzeptanz gewährleistet. Somit besteht kein Anspruch darauf, dass jemand eine Zahlung mit einem Krypto-Token akzeptieren muss. Ebenso wenig besteht ein Anspruch darauf, Krypto-Token in eine offizielle Währung tauschen zu können. Krypto-Token erfüllen die Geldfunktionen nur sehr eingeschränkt und dienen vor allem als ein Instrument der spekulativen Geldanlage.

    Siehe auch

    • Bitcoin

    Weiterführende Informationen

    • Auswirkungen virtueller Währungen auf die Finanzmärkte Rede bei Union Investment
      15.01.2018 Frankfurt am Main Joachim Wuermeling
  • Kryptowährung

    Siehe

    • Krypto-Token
  • Kursindex

    Ein Kursindex bildet die reinen Kursentwicklungen bestimmter Wertpapiere im Zeitablauf ab. Anders als bei einem Performanceindex werden Dividenden- bzw. Zinszahlungen der zugrundeliegenden Wertpapiere bei einem Kursindex nicht einbezogen.

    Siehe auch

    • DAX (Deutscher Aktienindex)
    • Dividende
    • Performanceindex
    • Zins
  • KWG (Kreditwesengesetz)

    Siehe

    • Kreditwesengesetz (KWG)
  • © Deutsche Bundesbank
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