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Geldpolitische Sondermaßnahmen ab 2020
Die Geldpolitik des Eurosystems ab dem Jahr 2020 war geprägt durch den globalen Ausbruch der COVID-19-Pandemie und den sprunghaften Anstieg der Inflation ab 2021. Dies führte letztlich zu einer Serie von Leitzinsanhebungen des Eurosystems über insgesamt 450 Basispunkte (in einem Zeitraum von Juli 2022 bis September 2023).
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Wie entsteht Geld? – Teil III: Zentralbankgeld
Im Euroraum ist der Euro die gemeinsame Währung. Die Euro-Banknoten und -münzen sind das gesetzliche Zahlungsmittel. Nur die Zentralbanken – in Deutschland die Deutsche Bundesbank – dürfen es in Umlauf bringen. Sie tun dies über die Geschäftsbanken.
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Geldpolitische Sondermaßnahmen in der Staatsschuldenkrise ab 2010
Die europäische Staatsschuldenkrise war dadurch gekennzeichnet, dass einige Staaten des Euroraums aufgrund ihrer hohen Verschuldung – teilweise verursacht durch die Bekämpfung der Folgen der globalen Finanzkrise – in Schwierigkeiten gerieten, ihre Schulden zu refinanzieren und in Teilen den Zugang zur Kapitalmarktfinanzierung verloren. Um die geldpolitische Transmission zu schützen und eine ausreichende Liquiditätsbereitstellung für das Finanzsystem sicherzustellen, hat der EZB-Rat daher im Zuge des Krisenverlaufs verschiedene Sondermaßnahmen außerhalb des bis dahin üblichen Handlungsrahmens ergriffen.
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Geldpolitische Sondermaßnahmen in der globalen Finanzkrise ab 2007
Mit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise im Jahr 2007 und den damit verbundenen Verwerfungen im internationalen Bankensystem schwand zunehmend das gegenseitige Vertrauen zwischen den Geschäftsbanken, wodurch die für ein funktionsfähiges Korridorsystem notwendige Umverteilung von Liquidität über den Interbankenmarkt erheblich beeinträchtigt war. Banken im Euroraum begannen Liquidität zu horten bzw. diese nicht jeder Bank mit Liquiditätsbedarf zu verleihen, sodass der kurzfristige Geldmarkt die reibungslose Verteilung der Liquidität nicht mehr erfüllt hat. Die Volatilität der Kurzfristzinsen nahm deutlich zu. In der Folge hat der EZB-Rat eine Reihe geldpolitischer Sondermaßnahmen beschlossen und damit die Nutzung des geldpolitischen Handlungsrahmens zur Umsetzung der Geldpolitik verändert.
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Geldpolitischer Handlungsrahmen
Der geldpolitische Handlungsrahmen des Eurosystems umfasst die allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems, mit denen die Beschlüsse des EZB-Rats zur Durchführung der Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet dezentral umgesetzt werden. Die geldpolitischen Geschäfte des Eurosystems werden in allen Mitgliedstaaten zu einheitlichen Bedingungen durchgeführt. Für die Durchführung der Geldpolitik des Eurosystems gegenüber deutschen Geschäftspartnern ist die Deutsche Bundesbank zuständig.
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Der ursprüngliche geldpolitische Handlungsrahmen
Vor der globalen Finanzkrise ab 2007 operierte das Eurosystem mit einem geldpolitischen Handlungsrahmen, der als Korridorsystem bekannt war. Dazu legte der EZB-Rat drei Zinssätze fest, die üblicherweise den jeweils gleichen Abstand zu einander hatten. Die Sätze für die Einlagefazilität und die Spitzenrefinanzierung bildeten dabei jeweils das untere bzw. obere Ende des Korridors. Der maßgebliche Leitzins für die geldpolitischen Hauptrefinanzierungsgeschäfte bildete die Mitte des Zinskorridors. Dieses System zielte darauf ab, die kurzfristigen Geldmarksätze nah am Hauptrefinanzierungssatz zu steuern.
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CERT Deutsche Bundesbank (CERT‑Bundesbank)
Das CERT-Bundesbank ist dafür zuständig, Anomalien sowie Angriffe von innen und außen zeitnah zu identifizieren.
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Geldmarktstatistik
Gegenstand der Geldmarktstatistik sind die von inländischen Monetären Finanzinstituten (MFIs) mit Ausnahme von Geldmarktfonds durchgeführten Transaktionen, die sie in den Segmenten unbesicherter und besicherter Geldmarkt sowie Devisen- und EONIA-Swaps getätigt haben.
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Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)
Die MaSanV enthält nähere Bestimmungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, über den Inhalt vereinfachter Anforderungen an Sanierungspläne sowie zu Antragstellung, Voraussetzungen und Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme.