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EZB veröffentlicht konsolidierte Bankendaten für Ende September 2022
208 KB, PDF
Die Summe der Aktiva der Kreditinstitute mit Sitz in der EU erhöhte sich von 30,98 Billionen € im September 2021 auf 32,66 Billionen € im September 2022. Dies entspricht einem Anstieg um 5,4 %.
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EZB lässt Kapitalanforderungen 2023 unverändert, da die Banken ihre Widerstandsfähigkeit aufrechterhalten
233 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat heute die Ergebnisse des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process – SREP) für 2022 veröffentlicht. Beim SREP erfolgt eine Gesamtbeurteilung der Herausforderungen, denen sich bedeutende Institute gegenübersehen.
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Fragen und Antworten zum EU-weiten Stresstest 2023
136 KB, PDF
Im EU-weiten Stresstest wird anhand von Jahresenddaten 2022 untersucht, wie sich die Eigenkapitalposition einer Bank über die nächsten drei Jahre bis Ende 2025 in einem Basisszenario und einem adversen Szenario entwickeln wird. Der Stresstest bietet Aufsehern, Banken und anderen Marktteilnehmern einen gemeinsamen Analyserahmen, mit dessen Hilfe verglichen und bewertet werden kann, wie widerstandsfähig EU-Banken gegenüber länderspezifischen wirtschaftlichen Schocks sind.
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Digitalisierung und die Zukunft der Banken Gastbeitrag in der ZfgK anlässlich des Bundesbank-Symposiums
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EZB verstärkt Zusammenarbeit mit sechs nicht an der europäischen Bankenaufsicht teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten
155 KB, PDF
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein multilaterales Memorandum of Understanding (MoU) mit den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) von sechs EU-Mitgliedstaaten geschlossen, die nicht am einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die europäische Bankenaufsicht teilnehmen. Das MoU schafft für die Tschechische Republik, Dänemark, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden einen Rahmen für den Informationsaustausch und die Koordinierung von Aufsichtstätigkeiten.
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Beirat der Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
01.01.2023
Der Beirat besteht aus Vertretern verschiedener Wirtschaftszweige.
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Liquiditätsregulierung
Das Ziel bankaufsichtlicher Liquiditätsvorschriften ist die Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft der Institute. Mit der CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Basler Liquiditätsrahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in europäisches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Mindeststandards (LCR, NSFR) sowie der zusätzlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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Transformation in der Warteschleife? – Wie die Finanzierung auch unter widrigen Umständen gelingen kann Rede bei der Vorständetagung der Sparkassen-Finanzgruppe
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EZB veröffentlicht Statistiken der Bankenaufsicht für das dritte Quartal 2022
395 KB, PDF
Aggregierte harte Kernkapitalquote im dritten Quartal 2022 auf 14,74 % gesunken (nach 14,97 % im Vorquartal und 15,47 % im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2021).