Allgemeine Suche
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Statistische Fachreihe Jahresabschlussstatistik (Hochgerechnete Angaben) 1997 bis 2024 Dezember 2025
2 MB, PDF
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Deutschland-Prognose der Deutschen Bundesbank Pressenotiz und Monatsberichtsaufsatz
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Consolidated text: Commission Implementing Regulation (EU) 2021/451 of 17 December 2020 laying down implementing technical standards for the application of Regulation (EU) No 575/2013 of the European Parliament and of the Council with regard to supervisory reporting of institutions and repealing Implementing Regulation (EU) No 680/2014 11.07.2023 | Official Journal of the European Union L 97, page 1
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Konsolidierter Text: Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG 30.12.2024 | Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L
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Informationen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zu EBA-Meldeanforderungen
in englischer Sprache
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Exploring the Future of Cash in Germany — A Foresight Study Guest contribution in Central Bank Payments News
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Bankenaufsicht Formular-Center
Relevante Formulare und Meldevorschriften als einzelne PDF- und Text-Datei zur Bankenaufsicht zum Download
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Meldewesen
Die Bundesbank führt statistische Erhebungen im Bereich der Außenwirtschafts- und Bankenstatistik mit Hilfe des Meldewesens durch. Darüber hinaus ist sie Empfangsstelle für Meldungen im Rahmen der Bankenaufsicht.
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EBA-Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten 18.09.2024 | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Mit den „Leitlinien über die erneute Vorlage historischer Daten im Rahmen der EBA-Melderegelungen“ (EBA/GL/2024/04) regelt die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die Voraussetzungen für die Korrektureinreichung historischer Daten durch Finanzinstitute und reduziert dadurch die Notwendigkeit von Korrekturmeldungen. Diese Leitlinien betreffen Daten, die im Rahmen der EBA-Melderegelungen für Aufsichts- und Abwicklungsmeldungen übermittelt werden. Statt wie bisher zeitlich unbeschränkt sind Korrekturen nun abhängig von der Meldefrequenz sowie unter Berücksichtigung von Ausnahmen einzureichen. Neben fehlerhaften Daten für den aktuellen Meldestichtag müssen Finanzinstitute beispielsweise bei quartalsweisen Meldungen mindestens vier vorangegangene Quartale korrigieren. Die korrigierten Daten werden analog neu eingereichter Daten weiterhin validiert. Zusätzlich wird die Genauigkeitsanforderung in den EBA-Meldevorschriften für monetäre Daten von 1 000 auf 10 000 EUR gesenkt.
Die Finanzaufsicht BaFin und die Deutsche Bundesbank wenden die Leitlinien seit dem 17. Oktober 2024 an.