Geldmarktstatistik

Inhalt der Meldung

Gegenstand der Geldmarktstatistik sind die von inländischen Monetären Finanzinstituten (MFIs) mit Ausnahme von Geldmarktfonds durchgeführten Transaktionen, die sie in den Segmenten unbesicherter und besicherter Geldmarkt sowie Devisen- und Overnight Index Swaps getätigt haben.

Meldepflichtig sind einzelne Transaktionen, die mit sämtlichen finanziellen Gegenparteien (ausgenommen sind Transaktionen mit Zentralbanken, die im Rahmen geldpolitischer Operationen des Eurosystems über ein Tenderverfahren bzw. ständige Fazilitäten durchgeführt werden), dem Staat oder nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, die gemäß dem Basel-III-LCR-Rahmenwerk als „Großkunden“ gelten, durchgeführt wurden. Im Rahmen der unbesicherten Geldvergabe fallen nur Transaktionen mit anderen Kreditinstituten unter die Berichtspflicht. Es sind – mit Ausnahme von Transaktionen im Marktsegment der Overnight Index Swaps – nur solche Geschäfte zu erfassen, deren Laufzeit nicht über 397 Tage nach dem Abwicklungstag liegt. Im Marktsegment der Overnight Index Swaps sind Transaktionen aller Laufzeiten zu melden.

Meldepflichtige

Inländische Banken und ihre Zweigniederlassungen in der EU und der EFTA unterliegen der Meldepflicht. Die Geldmarktstatistik wird als Stichprobenerhebung durchgeführt.

Einreichungsformate

  • XML-Datenformat

Einreichungsweg

  • über ExtraNet

Einreichungsfrist

Die Meldung zur Geldmarktstatistik ist täglich bis spätestens 6:30 Uhr am nächsten TARGET2-Handelstag über das ExtraNet bei der Bundesbank einzureichen.

Erster Meldetermin war der 1. Juli 2016.