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Bundesbank und BaFin schlagen Einstellung des Millionenkreditmeldewesens vor
Die Deutsche Bundesbank und die Finanzaufsicht BaFin stoßen gemeinsam den Abbau von Bürokratie an: Die beiden Institutionen haben vorgeschlagen, das Millionenkreditmeldewesen für Banken und Versicherer zum 30. Dezember 2026 einzustellen. Die erforderlichen Gesetzesanpassungen hat das Bundesministerium der Finanzen im Entwurf des Standortfördergesetzes veröffentlicht.
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Beirat der Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
22.08.2025
Der Beirat besteht aus Vertretern verschiedener Wirtschaftszweige.
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Makroprudenzielle Maßnahmen
Makroprudenzielle Maßnahmen dienen dazu, das Finanzsystem insgesamt widerstandsfähiger zu machen, so dass die Realwirtschaft jederzeit in angemessenem Umfang mit Finanzdienstleistungen versorgt werden kann. Zu den möglichen Maßnahmen zählen vor allem die Kapitalpufferanforderungen. Darüber hinaus stehen in Deutschland auch Instrumente zur Verfügung, um vom Immobilienmarkt ausgehende systemische Risiken zu bekämpfen.
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Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Die Regulierung von Zahlungsdiensten erfolgt in Deutschland auf Grundlage des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
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Zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung
Durchführungsverordnung der Europäischen Union im Hinblick auf zusätzliche Parameter für die Liquiditätsüberwachung.
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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
Die Spezifizierung der aufsichtlichen Meldeanforderungen in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote erfolgt in Artikel 17 sowie den Anhängen XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
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EZB-Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“
13.08.2025
Die EZB hat den Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“ zum Targeted Review on SME credit risk veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick darüber, wie Banken in Europa, insbesondere in Deutschland, auf potenzielle Kreditkrisen vorbereitet sind. Im Mittelpunkt der Betrachtung standen Kreditvergaben an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
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Institutsvergütung Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV)
Mit der Institutsvergütungsverordnung soll sichergestellt werden, dass die Vergütungssysteme angemessen und transparent sowie auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet sind.
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