Allgemeine Suche
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Leverage Ratio
Ein wesentlicher Bestandteil des Basel-III-Rahmenwerkes und dessen Umsetzung in der EU ist die Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Diese setzt aktuell das aufsichtliche Kernkapital einer Bank in Beziehung zu ihrem Gesamtengagement.
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Liquiditätsregulierung
Das Ziel bankaufsichtlicher Liquiditätsvorschriften ist die Sicherstellung einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft der Institute. Mit der CRR, Verordnung (EU) Nr. 575/2013) wurden in Anlehnung an das Basler Liquiditätsrahmenwerk erstmals quantitative Vorschriften in europäisches Recht eingeführt. Die Umsetzung der beiden Basler Mindeststandards (LCR, NSFR) sowie der zusätzlichen Parameter für die Liquiditätsüberwachung (AMM) erfolgen durch entsprechende Durchführungsstandards sowie im Rahmen der CRR II.
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EZB-Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“
13.08.2025
Die EZB hat den Newsletter „Die Funken löschen, bevor es brennt: Krisen im Kreditgeschäft gut in den Griff bekommen“ zum Targeted Review on SME credit risk veröffentlicht. Dieser gibt einen Überblick darüber, wie Banken in Europa, insbesondere in Deutschland, auf potenzielle Kreditkrisen vorbereitet sind. Im Mittelpunkt der Betrachtung standen Kreditvergaben an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU).
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Institutsvergütung Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten (Institutsvergütungsverordnung – InstitutsVergV)
Mit der Institutsvergütungsverordnung soll sichergestellt werden, dass die Vergütungssysteme angemessen und transparent sowie auf eine nachhaltige Entwicklung des Instituts ausgerichtet sind.
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Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Die Regulierung von Zahlungsdiensten erfolgt in Deutschland auf Grundlage des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes.
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Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)
Die MaSanV enthält nähere Bestimmungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen, über den Inhalt vereinfachter Anforderungen an Sanierungspläne sowie zu Antragstellung, Voraussetzungen und Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme.
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Inhaberkontrolle
Die Absicht zum Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an einem Institut oder zur Erhöhung einer bestehenden bedeutenden Beteiligung über gewisse Schwellen, ist der BaFin und der Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen.