Fragen zu Änderungen/ Aktualisierungen der gemeldeten Kundendaten des Kundendaten-Meldebogens
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Deutsche Bundesbank richten.
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In diesen beiden konkreten Fällen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe der BMS-Kundennummer an kundendaten-bargeld@bundesbank.de
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Die Änderungen von Bankverbindungen können nur durch eine Änderungsmeldung mit Hilfe eines vollständig ausgefüllten Meldebogens erfolgen, der uns per Post im Original zugesandt werden muss.
Auch die Anlage 2 (Bankbestätigung und Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz) muss für diese neue Bankverbindung von der Bank neu ausgefüllt und unterschrieben werden.
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In regelmäßigen Abständen überprüfen wir die Aktualität der Kundendaten. Hierbei handelt es sich um eine geldwäscherechtliche Vorgabe. Dazu erhalten Sie eine E-Mail (in seltenen Fällen einen Brief) mit der Bitte, Ihre Kundendaten zu überprüfen, ggf. zu aktualisieren und eine neue Bankbestätigung einzuholen.
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SEPA-Firmenlastschrift-Mandate laufen grundsätzlich nach drei Jahren der Nichtnutzung ab, dies kann der Fall sein, wenn z.B. in den letzten drei Jahren keine Ein- oder Auszahlungen über Ihre Kundennummer verbucht worden sind und/oder in Ihren Einzahlungen keine Fehlbeträge aufgetreten sind.
Falls Sie unser Dienstleistungsangebot im baren Zahlungsverkehr weiter nutzen wollen, benötigen wir zwingend ein neues „SEPA-Firmenlastschrift-Mandat“ unterschrieben im Original.