Allgemeine Suche
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Verbriefungen Artikel 242 bis 270e der Capital Requirements Regulation
Die grundlegende Idee einer Verbriefung ist, dass ein Bündel von Forderungen tranchiert, in handelsfähige Wertpapiere umgewandelt und am Kapitalmarkt platziert wird. Unternehmen können so ihre Kundenforderungen verkaufen, sich am Kapitalmarkt refinanzieren und mit den Erlösen Investitionen tätigen. Banken nutzen Verbriefungen u. a. zur Refinanzierung, zur Eigenmittelentlastung, zur Kreditrisikominderung und zur Portfoliosteuerung.
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Einheitlicher Aufsichtsmechanismus Bankenaufsicht in der Europäischen Union
Seit 2014 wird die Aufsicht über die Banken im Euro-Währungsgebiet durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrgenommen. Das neue System der Bankenaufsicht setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder zusammen.
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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR)
Die Spezifizierung der aufsichtlichen Meldeanforderungen in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote erfolgt in Artikel 17 sowie den Anhängen XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
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Die wirtschaftliche Lage in Berlin und Brandenburg
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Cloud-Auslagerungen
Seit einigen Jahren gewinnt das Thema Auslagerung an Cloud-Anbieter im Finanzsektor stetig an Relevanz. Die Cloud-Nutzung bietet viele Chancen, die verantwortungsvoll genutzt werden müssen. Die Bankenaufsicht begleitet diesen Prozess sowohl auf der europäischen Ebene als auch national sowie im Dialog mit den Cloud-Anbietern und den Nutzern im Finanzsektor.
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Kreditrisikostandardansatz Artikel 111 bis 141 der Capital Requirements Regulation
Im Kreditrisikostandardansatz werden die Risikopositionen aufsichtlich vorgegebenen Forderungsklassen zugeordnet und die zugehörigen Bonitätsgewichte ermittelt.
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Aufsichtliche Beurteilung des bankinternen Liquiditätsrisikomanagements (ILAAP)
Die Erwartungshaltung der deutschen Aufsicht an die Ausgestaltung bankinterner Prozesse zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung (ILAAP) und deren Einbindung in die Gesamtbanksteuerung bei den Kreditinstituten ist in den MaRisk (insb. BTR 3) beschrieben.
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Kreditrisikominderungstechniken und Aufrechnungsvereinbarungen Artikel 192 bis 241 der Capital Requirements Regulation
Mit Kreditrisikominderungstechniken werden Besicherungsverträge der Institute bezeichnet, mit denen Risiken von Kreditpositionen reduziert werden.
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Filialen in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
In unseren Filialen können Sie gebührenfrei und unbefristet D-Mark-Banknoten und -Münzen umtauschen. In dieser Rubrik finden Sie die Öffnungszeiten und weitere Informationen zu den Filialen in der Region Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
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