Verbriefungen Artikel 242-270 CRR
Die grundlegende Idee einer Verbriefung ist, dass ein Bündel von Forderungen tranchiert, in handelsfähige Wertpapiere umgewandelt und am Kapitalmarkt platziert wird. Unternehmen können so ihre Kundenforderungen verkaufen, sich am Kapitalmarkt refinanzieren und mit den Erlösen Investitionen tätigen. Banken nutzen Verbriefungen u. a. zur Refinanzierung, zur Eigenmittelentlastung, zur Kreditrisikominderung und zur Portfoliosteuerung.
Um sicherzustellen, dass sich die Risiken aus Verbriefungen angemessen in den Eigenmittelanforderungen der Institute niederschlagen, regelt das Verbriefungsrahmenwerk der EU (bestehend aus der Capital Requirements Regulation (CRR) und der Verbriefungsverordnung) eine risikosensitive und aufsichtsrechtlich solide Behandlung dieser Transaktionen und Investitionen.
Der Begriff der Verbriefung wurde zu diesem Zweck so definiert, dass er Geschäfte und Strukturen erfasst, bei denen das mit Risikopositionen verbundene Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird wobei
- die im Rahmen des Geschäfts oder der Struktur getätigten Zahlungen von der Wertentwicklung der Risikopositionen abhängen und
- die Rangfolge der Tranchen über die Verteilung der Verluste während der Laufzeit entscheidet.
Die Eigenmittelunterlegung für Verbriefungen erfolgt dabei anhand eines internen modellbasierten Ansatzes oder auf Grund eines Standardansatzes bzw. eines ratingbasierten Ansatzes. Ferner ist vorgesehen, dass für "Verbriefungen von Verbriefungen", sogenannte Wiederverbriefungen, höhere Risikogewichte gelten.
Dabei wird zwischen drei Arten von Verbriefungen unterschieden:
- "Traditionelle" Verbriefungen, bei denen die Forderungen gesamthaft an Dritte verkauft bzw. übertragen werden, dann die
- "Synthetische" Verbriefungen, bei denen lediglich gewisse Risiken in tranchierter Form über eine Garantie auf Dritte übertragen werden und letztlich die
- ABCP Programme, in denen eine Vielzahl von Forderungen über eine Verbriefungszweckgesellschaft in gebündelter Form kurzfristig am Kapitalmarkt in Form von "commercial paper" platziert werden.
Darüber hinaus regelt das Verbriefungsrahmenwerk noch weitere Anforderungen neben der Eigenmittelunterlegung, z. B. dass die Interessen von Unternehmen und Banken, die Kredite per Verbriefung in handelbare Wertpapiere "umverpacken" (Originatoren oder Sponsoren), und Unternehmen und Banken, die in diese Wertpapiere oder Instrumente investieren (Anleger), in Einklang gebracht werden. Um dies zu gewährleisten ist es wichtig, dass ein Teil des Risikos aus den betreffenden Krediten bei den Originatoren oder Sponsoren verbleibt.
Nachdem der Baseler Ausschuss als Reaktion auf die Finanzkrise sein Verbriefungsrahmenwerk überarbeitet hat ("Finalisierung Basel III"), ist dies durch zwei Verordnungen in europäisches Recht überführt worden, die am 28.12.2017 im Amtsblatt veröffentlicht worden sind.