Einheitlicher Abwicklungs­mechanismus Bankenaufsicht in der Europäischen Union

Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ist die zweite Säule der Bankenunion und ergänzt den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM). Der durch die SRM-Verordnung vorgegebene institutionelle Rahmen besteht aus dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single Resolution Board, SRB) und den nationalen Abwicklungsbehörden sowie dem Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF). Der SRM soll in den an der Bankenunion teilnehmenden Mitgliedstaaten eine geordnete, auch grenzüberschreitende Abwicklung von Banken gewährleisten, um so erhebliche negative Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Realwirtschaft und die öffentlichen Finanzen zu vermeiden.

Als Grundsatz sollen primär Anteilseigner und Gläubiger herangezogen werden, Verluste im Abwicklungsfall zu tragen. Erst danach kann auf den SRF und nur als letzte Instanz und lediglich unter bestimmten Umständen auf den Steuerzahler zurückgegriffen werden.

Dabei übernimmt der SRB die Rolle der Abwicklungsbehörde für alle Institute, die unter der direkten Aufsicht der EZB stehen, sowie für grenzüberschreitend tätige Gruppen innerhalb der am SSM teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Der SRB arbeitet nicht nur eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament zusammen; um Aufsicht und Abwicklung erfolgreich zu verzahnen, erfolgt ebenso eine effektive und enge Zusammenarbeit zwischen SRB und EZB sowie den nationalen Aufsichtsbehörden bei der Ausübung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten.