Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Im Bereich der Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sind auch Institute ansässig, die der Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute sind seitens der Bundesbank die am Standort der Hauptverwaltung ansässigen Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.
Fachliche Direktwahlen
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Regionalbereichsleitung Banken und Finanzaufsicht
0511 3033-2683
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Aufsicht über Kreditbanken, Spezialinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute Gruppe V, Sparkassen, Datenmanagement
0511 3033-2683
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Aufsicht über Kreditgenossenschaften, Finanzdienstleistungsinstitute der Gruppen I bis IV, Zahlungsinstitute
0511 3033-2369
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Bankgeschäftliche Prüfungen
0511 3033-2690, -2621
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Mitwirkung an der EZB-Aufsicht über signifikante Institute
0511 3033-2573, -2181
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Verfolgung unerlaubter Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
0511 3033-2128