Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in Nordrhein-Westfalen betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Fachliche Direktwahlen
-
Regionalbereichsleitung Banken und Finanzaufsicht
0211 874-2238
-
Aufsicht über Sparkassen und Kreditgenossenschaften
0211 874-2252
-
Aufsicht über Regional-, Spezial- und Auslandsbanken
0211 874-2268
-
Aufsicht über Institute nach WpIG und ZAG sowie mit Kryptobezug gemäß KWG
0211 874-3777
-
Meldewesen
0211 874-2266
-
Bankgeschäftliche Prüfungen (einschl. der Beurteilung bankinterner Modelle)
0211 874-3125
Direktwahlen zu anderen Standorten
-
Verfolgung unerlaubter Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
0511 3033-2128
-