Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen – Düsseldorf ©Walter Vorjohann

Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank (EZB) üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kreditinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungsinstituten, Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten, E-Geld-Emittenten sowie Kreditdienstleistern zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG, § 4 Abs. 3 ZAG sowie § 3 Abs. 2 KrZwMG). Hierbei sind die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank umfassend an der laufenden Überwachung der genannten Institute beteiligt.

Der Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle aufsichtlichen Fragen, die Institute mit Sitz in Nordrhein-Westfalen betreffen. In Abgrenzung davon wird ein Teil der Institute mit ausgewählten Geschäftsmodellen – unabhängig vom Sitz ihrer Hauptniederlassung – in Kompetenzzentren (KpZ), die den einzelnen Hauptverwaltungen zugeordnet sind, beaufsichtigt, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).

Im Bereich der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen sind auch Institute ansässig, die der unmittelbaren Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute ist die Bundesbank im Rahmen der Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.