Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Baden-Württemberg
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Baden-Württemberg ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesem Bundesland betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Im Bereich der Hauptverwaltung in Baden-Württemberg sind auch Institute ansässig, die der Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute sind seitens der Bundesbank die am Standort der Hauptverwaltung ansässigen Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.
Fachliche Direktwahlen
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Aufsicht über Kreditbanken, Spezialinstitute, Sparkassen, Wertpapierhandelsbanken, Finanzdienstleistungsinstitute und Zahlungsdienstleister
0711 944-1310
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Aufsicht über Kreditgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
0711 944-1314
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Mitwirkung an der EZB-Aufsicht über signifikante Institute
0711 944-1331
Direktwahlen zu anderen Standorten
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Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte, Wertpapier- und Finanzdienstleistungen sowie Zahlungsdienste
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
089 2889-3322
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