Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Fachliche Direktwahlen
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Aufsicht über Nicht-verbandsgeprüfte Banken
040 3707-4220 oder -4217
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Aufsicht über Verbundinstitute
040 3707-4530 oder -4124
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Aufsicht über Wertpapier-, Finanzdienstleistungs- und ZAG-Institute
040 3707-4130 oder -4121
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Anzeige- und Meldewesen
040 3707-4522 oder -4221
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Bankgeschäftliche Prüfungen
040 3707-4511 oder -4518
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Mitwirkung an der EZB-Aufsicht über signifikante Institute
040 3707-4230 oder -4111
Direktwahlen zu anderen Standorten
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Verfolgung unerlaubter Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
0511 3033-2128
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Verfolgung unerlaubter Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern
0341 860-2567
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