Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Im Bereich der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg sind auch Institute ansässig, die der Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute sind seitens der Bundesbank die am Standort der Hauptverwaltung ansässigen Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.
Fachliche Direktwahlen
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Regionalbereichsleitung Banken und Finanzaufsicht
030 3475-1200
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Aufsicht über Sparkassen, Kreditgenossenschaften, Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung und Bürgschaftsbanken; Meldewesen
030 3475-1213
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Aufsicht über Kreditinstitute, Wertpapierinstitute, Finanzdienstleistungs- und ZAG-Institute, Erlaubnisanfragen
030 3475-1243
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Bankgeschäftliche Prüfungen
030 3475-1212
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Mitwirkung an der EZB-Aufsicht über signifikante Institute
030 3475-1217
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Direktwahlen zu anderen Standorten
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Verfolgung unerlaubter Geschäfte nach dem Kreditwesengesetz und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern
0341 860-2567