Hauptverwaltung in Hessen – Frankfurt am Main

Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Hessen

Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Zahlungsdienstleistern und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 4 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute, Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten beteiligt.

Die Hauptverwaltung in Hessen ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in Hessen betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).

Im Bereich der Hauptverwaltung in Hessen sind auch Institute ansässig, die der Aufsicht durch die EZB unterliegen. In die Beaufsichtigung dieser Institute sind seitens der Bundesbank die am Standort der Hauptverwaltung ansässigen Joint Supervisory Teams (JSTs) eingebunden.