Bankenaufsicht in der Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Die Aufsichtsbehörden, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. die Europäische Zentralbank, üben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank die Aufsicht über deutsche Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 und 1a KWG). Darüber hinaus arbeitet die Deutsche Bundesbank mit der BaFin bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten, Zahlungsinstituten und E-Geld-Emittenten zusammen (§ 9 Abs. 1 WpIG sowie § 4 Abs. 3 ZAG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Überwachung der Institute beteiligt.
Die Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist grundsätzlich Ansprechpartner für alle bankaufsichtlichen Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in Bayern betreffen, vorbehaltlich der Regelungen zum einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM).
Fachliche Direktwahlen
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Regionalbereichsleitung Banken und Finanzaufsicht
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Aufsicht über Kredit-, Regional- und Spezialbanken sowie über Finanzdienstleistungsinstitute
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Direktwahlen zu anderen Standorten
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Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte, Wertpapier- und Finanzdienstleistungen sowie Zahlungsdienste
Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland
089 2889-3322