ESRB und FSC

Die Bundesbank ist maßgeblich in die Arbeiten des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) und des Ausschusses für Finanzstabilität (Financial Stability Committee - FSC) einbezogen. Ihre Vertreter sind Mitglieder in vielen Unterstrukturen und Expertengruppen und wirken an methodischen und konzeptionellen Arbeiten ebenso mit wie an den Risiko- und Instrumentenanalysen. Insofern ist die Bundesbank substanziell an der makroprudenziellen Aufsicht in Europa beteiligt und kann die entsprechende Politik von EZB/SSM aktiv mitgestalten. 

European Systemic Risk Board (ESRB)

Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board - ESRB) ist Teil der europäischen Regulierungs- und Aufsichtsstruktur und hat mit Beginn des Jahres 2011 seine Arbeit aufgenommen. Der ESRB ist zuständig für die makroprudenzielle Überwachung des gesamten Finanzsystems in der Europäischen Union, das heißt er trägt zur Abwendung und Eindämmung von Systemrisiken bei und beugt der Ausbreitung von finanziellen Notlagen vor. Identifiziert der ESRB ernsthafte Risiken oder Ungleichgewichte im europäischen Finanzsystem, kann er Warnungen und Empfehlungen gegenüber der EU, den EU-Mitgliedstaaten oder den europäischen und nationalen Aufsichtsbehörden aussprechen. Solche Warnungen und Empfehlungen können entweder vertraulich oder öffentlich kommuniziert werden. Empfehlungen schließen konkrete Maßnahmen gegen festgestellte Risiken oder Ungleichgewichte ein. Solche Empfehlungen sind zwar nicht rechtsverbindlich, das Ablehnen von empfohlenen Maßnahmen muss vom Adressaten aber überzeugend begründet werden. Werden die Empfehlungen angenommen, überwacht der ESRB ihre Umsetzung (vgl. EU-Verordnung 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken).

Zentrales Beschlussorgan des ESRB ist der Verwaltungsrat. Dieser besteht aus 69 Mitgliedern, von denen 39 stimmberechtigt sind. Über Warnungen und Empfehlungen wird mit einer Zweidrittelmehrheit entschieden. Mitglieder des Verwaltungsrates sind unter anderem Präsident und Vizepräsident der EZB, die Präsidenten der nationalen Zentralbanken aller EU-Länder, die Vorsitzenden der europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA) und jeweils ein hochrangiger Vertreter der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden, ein Mitglied der Europäischen Kommission sowie der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses (WFA).

Financial Stability Committee (FSC)

Mit Inkrafttreten der SSM-Verordnung im November 2014 hat die EZB auch makroprudenzielle Befugnisse erhalten. Die makroprudenziellen Aufgaben der EZB sind auf Banken im SSM-Raum beschränkt und betreffen insbesondere die Möglichkeit, bestimmte makroprudenzielle Instrumente verschärfen zu können (vgl. Art. 5 der EU-Verordnung 1024/2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die EZB).

Das Financial Stability Committee kann in verschiedenen Zusammensetzungen tagen und übernimmt unter Beteiligung europäischer und nationaler Aufsichtsbehörden sowie nationaler Zentralbanken (sogenannte "SSM-Zusammensetzung") eine zentrale Rolle bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Das FSC analysiert fortlaufend die Risikolage im SSM-Raum und auf nationaler Ebene und ist damit beauftragt, makroprudenzielle Ungleichgewichte zu identifizieren und geeignete makroprudenzielle Instrumente zum Abbau der Ungleichgewichte auszuwählen und zu kalibrieren. Die Analysen und Beschlussvorlagen des FSC bilden die Grundlage für die makroprudenziellen Entscheidungen des EZB-Rats.