Sitzungsaal des EZB-Rats ©Robert Metsch / EZB

Geldpolitische Entscheidungen

Die geldpolitischen Entscheidungen des EZB-Rats dienen der Gewährleistung von Preisstabilität, dem vorrangigen Ziel der Geldpolitik des Eurosystems. Der EZB-Rat, in dem der Präsident der Deutschen Bundesbank als unabhängiger Vertreter Deutschlands Sitz und Stimme hat, trifft diese Entscheidungen traditionell auf seiner ersten Sitzung im Monat. Sie betreffen nicht nur den Leitzins, zu dem das Eurosystem seinen Geschäftspartnern, in der Regel Banken, Zentralbankgeld gegen Sicherheiten leiht.

Weitere wichtige geldpolitische Stellgrößen sind das Bietungsverfahren, über das die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die Laufzeiten dieser Refinanzierungsgeschäfte, der Umfang der bereitgestellten Liquidität oder die Höhe der Mindestreserven an Zentralbankgeld, die die Geschäftspartner beim Eurosystem halten müssen. Bei der Vorbereitung der geldpolitischen Entscheidungen stützt sich der Präsident der Deutschen Bundesbank auf die erstellten volkswirtschaftlichen Analysen und Prognosen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Untersuchung der Geldmengen- und Kreditentwicklung (monetäre Analyse) zu. Denn über die eher kurzfristig orientierte Analyse der Konjunktur- und Preisentwicklung hinaus geben diese Größen wichtige Hinweise darauf, ob das Ziel der Preisstabilität auch auf mittlere Sicht gewährleistet ist. Darüber hinaus lassen sie Rückschlüsse auf das Entstehen von Übertreibungen an den Finanzmärkten zu und schlagen damit eine Brücke zur Analyse der Finanzstabilität.