Häufig gestellte Fragen zur bilateralen Zusammenarbeit
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Teilnehmen können Beschäftige von ausländischen Zentralbanken und Währungsbehörden (Fach-, Führungs- und Nachwuchsführungskräfte).
Die Nominierung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgt durch die Partnerinstitutionen.
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Die ausländische Zentralbank stellt in dem Formular "Request for Bilateral central bank cooperation" ihr konkretes Interesse an einer Aktivität mit der Deutschen Bundesbank dar und sendet es per Mail an das Zentrum für internationalen Zentralbankdialog. Anfragen können nur berücksichtigt werden, wenn die für internationale Kooperation zuständige Stelle der ausländischen Notenbank eingebunden ist.
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Wird ein Visum benötigt, muss es rechtzeitig beantragt werden. Grundlage dafür ist die Einladung der Deutschen Bundesbank.
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Die Zeitdauer der bilateralen Fortbildungsaktivitäten sowohl im Inland als auch im Ausland beträgt normalerweise 3 Tage (Dienstag bis Donnerstag). Das Programm beginnt in der Regel um 9:00 Uhr und endet gegen 16:00 Uhr; dabei ist die Anwesenheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über den gesamten Zeitraum Pflicht.
Projektberatung dauern in der Regel ein bis zwei Wochen. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Wiederholung der Beratung oder ein längerer Beratungszeitraum möglich.
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Die Veranstaltungen werden von den Fachdozentinnen und Fachdozenten des Zentrums für internationalen Zentralbankdialog und/oder erfahrenen Bundesbankmitarbeiterinnen und Bundesbankmitarbeitern aus den jeweiligen Fachbereichen durchgeführt.
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Die Veranstaltungen werden in Englisch oder Deutsch durchgeführt. Wenn die ausländische Zentralbank eine Dolmetscherin bzw. einen Dolmetscher zur Verfügung stellt, ist die Durchführung auch in einer anderen Sprache möglich.
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Für Ausbildungsveranstaltungen, die in Deutschland stattfinden, trägt die Deutsche Bundesbank die Kosten für die Unterbringung der Teilnehmenden, den Transport vor Ort, einen Großteil der Verpflegung sowie eine Krankenversicherung für Notfälle. Anfallende Reisekosten müssen in jedem Fall von der ausländischen Zentralbank übernommen werden.
Bei Beratungen vor Ort übernimmt die Bundesbank die Kosten für den Flug und das Honorar der Beraterin bzw. des Beraters und ggf. die Unterbringung.
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Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Veranstaltungen in Deutschland sind im Rahmen einer Gruppenversicherung für medizinische Notfälle versichert (medizinische Grundversorgung).
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Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland in der Regel in Unterkünften der Deutschen Bundesbank untergebracht.
Die Deutsche Bundesbank kann den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine Unterkunft nur für den Veranstaltungszeitraum einschließlich An- und Abreisetag zur Verfügung stellen. Verlängerungstage sind grundsätzlich nicht möglich.
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Familienmitglieder oder Gäste können in keinem Fall von der Deutschen Bundesbank untergebracht werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
Die für die Visumserteilung notwendige Einladung wird daher nur auf den Namen des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin ausgestellt.
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Der Transfer vom und zum Flughafen wird falls erforderlich von der Deutschen Bundesbank organisiert.