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    © smallredgirl / Fotolia
    Green Finance

    Der Klimawandel stellt auch den Finanzsektor vor große Herausforderungen. Die Bundesbank unterstützt den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.

    Green Finance
    Finance Flash
    Finance Flash

    Themen rund um die Aufgaben der Bundesbank leicht verständlich erklärt.

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    Bits und Bargeld ©Bert Bostelmann
    © Bert Bostelmann
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    Mit der Veranstaltungsreihe Bits und Bargeld möchte die Bundesbank mit der Gesellschaft in Dialog treten. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in mehreren Städten Deutschlands.

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    SDMX Webservice

    Für das automatisierte Herunterladen statistischer Datensätze stellt die Bundesbank ein neues Verfahren bereit. Der Webservice bietet eine Schnittstelle für programmgesteuerte Zugriffe.

    SDMX Webservice
    Blaue Binärzahlen auf einem PC-Bildschirm ©ninog / fotolia
    © ninog / fotolia
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    Aktuelle statistische Daten der Bundesbank in Form von Zeitreihen (auch zum Download als CSV- oder SDMX-ML-Datei).

    Zeitreihen-Datenbanken
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    © Frank Rumpenhorst
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    Im Pressebereich finden Sie Pressemitteilungen, Reden, Gastbeiträge und Interviews von Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Bundesbank sowie weiteres Pressematerial. Für Journalistinnen und Journalisten steht ein zugangsgeschützter Pressebereich zur Verfügung.

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    © Nils Thies
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  • Studierende im Schlosshof ©Jonas Riemer
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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

25 Beiträge
  • Zahlungsauslösedienst

    Es wird auf Veranlassung des Zahlungsdienstnutzers ein Zahlungsauftrag in Bezug auf ein bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführtes Zahlungskonto ausgelöst. Ein Zahlungsauslösedienst ermöglicht den Zugang zu einem online geführten Zahlungskonto, das bei einem anderen Zahlungsdienstleister geführt wird

    Siehe auch

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
  • Zahlungsbilanz

    Die Zahlungsbilanz gibt Auskunft über alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen einer Volkswirtschaft und der übrigen Welt in einem bestimmten Zeitraum. Die Zahlungsbilanz setzt sich aus mehreren Teilbilanzen zusammen: der Leistungsbilanz, der Vermögensänderungsbilanz, der Kapitalbilanz und dem Saldo der statistisch nicht aufgliederbaren Transaktionen. Die Zahlungsbilanz wird nach dem Prinzip der doppelten Buchführung geführt und ist formal immer ausgeglichen. Wenn von einer „unausgeglichenen“ Zahlungsbilanz gesprochen wird, ist meist der Saldo einer bestimmten Teilbilanz – in der Regel der Leistungsbilanz – gemeint.

    Siehe auch

    • Kapitalbilanz
    • Leistungsbilanz
    • Vermögensänderungsbilanz

    Weiterführende Informationen

    • Zahlungsbilanz
    • Zahlungsbilanz Publikationen
    • Änderungen in der Methodik und Systematik der Zahlungsbilanz und des Auslandsvermögensstatus Monatsberichtsaufsatz Juni 2014
      16.06.2014 | 127 KB, PDF
  • Zahlungsdienste

    Zahlungsdienste werden im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz definiert. Es handelt sich dabei unter anderem um die Ein- oder Auszahlung von Bargeld auf oder von einem Konto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen durch Lastschrift, Kartenzahlung oder Überweisung. Ein Zahlungsdienst wird durch einen Zahlungsdienstleister erbracht.

    Siehe auch

    • Payment Services Directive (PSD)
    • Zahlungsdienstleister
  • Zahlungsdiensterichtlinie

    Siehe

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
  • Zahlungsdienstleister

    Zahlungsdienstleister sind Unternehmen, die Zahlungsdienste anbieten. Sie werden im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz definiert. Neben Unternehmen werden ebenfalls E-Geld-Institute, Zentralbanken wie die EZB oder Bundesbank sowie Bund, Länder und Gemeinden als Zahlungsdienstleister angesehen, wenn sie Zahlungsdienste erbringen.

    Siehe auch

    • Payment Services Directive (PSD)
    • Elektronisches Geld
    • Zahlungsdienste
  • Zahlungskontenrichtlinie

    Die Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen sichert jedem Verbraucher das Recht auf Zugang zu einem Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu (Basiskonto). Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen zum Kontowechsel und verbessert die Vergleichbarkeit von Zahlungskonten.

  • Zahlungsverkehr

    Unter dem Begriff Zahlungsverkehr versteht man die Übertragung von Zahlungsmitteln innerhalb einer Volkswirtschaft im baren und unbaren Zahlungsverkehr. Bei Barzahlungen übergibt man Banknoten und Münzen, bei bargeldlosen Zahlungen überträgt man mittels Instrumenten des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (z. B. Überweisung, Lastschrift, Scheck oder Kartenzahlung) Giralgeld von einem Konto zu einem anderen.

    Interner Link

    • Buchgeld
    • Lastschrift
    • Überweisung
  • Zentralbank

    Eine Zentralbank ist diejenige Institution, die für die Geldpolitik und die Funktionsfähigkeit des Geldwesens in einem Land oder Gebiet zuständig ist. Zu ihren Kernaufgaben gehören neben der Geldpolitik typischerweise die Verwaltung der Währungsreserven sowie als Notenbank die Ausgabe von Banknoten. Der Zentralbank kann auch die Verantwortung für die Bankenaufsicht und den Zahlungsverkehr übertragen werden. Wichtigstes geldpolitisches Ziel ist zumeist Preisstabilität. Um dieses Ziel besser erreichen zu können, sind Zentralbanken in vielen Ländern unabhängig von politischen Weisungen.

  • Zentralbankgeld

    Als Zentralbankgeld wird in der Fachsprache der Deutschen Bundesbank das Geld bezeichnet, das nur von der Zentralbank geschaffen werden kann. Das Zentralbankgeld existiert in Form des Bargelds, das die Zentralbank in Umlauf gebracht hat, sowie der Sichteinlagen, die Dritte bei der Zentralbank unterhalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Sichteinlagen der Geschäftsbanken bei der Zentralbank: Sie dienen zum einen der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, zum anderen entsprechen die Geschäftsbanken mit diesen Einlagen der Pflicht, eine sogenannte Mindestreserve bei der Zentralbank zu unterhalten. Das Zentralbankgeld wird auch als "Geldbasis", "Basisgeld", "high powered money" oder kurz M0 ("M null") bezeichnet, im Englischen ist oft von "reserves" oder "reserve holdings" die Rede (diese Begriffe sind allerdings zum Teil leicht unterschiedlich definiert). Auch wenn davon die Rede ist, dass die Zentralbank den Geschäftsbanken "Liquidität" bereitgestellt oder entzogen habe, ist damit die Bereitstellung bzw. der Entzug von Zentralbankgeld gemeint.

    Siehe auch

    • Geldmarkt
    • Geldmenge
    • Mindestreserve
    • Sichteinlage
    • T2

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
    • Basisgeld Zeitreihendatenbanken

  • Zentralbankunabhängigkeit

    Siehe

    • Unabhängigkeit der Zentralbank
  • Zentrale Gegenpartei

    Unter einer zentralen Gegenpartei (englisch: Central Counterparty, CCP) versteht man im Zusammenhang mit Finanzmärkten ein Unternehmen, das sich nach Abschluss eines Geschäfts zwischen den Käufer und den Verkäufer eines Finanzprodukts schaltet. Die zentrale Gegenpartei kauft dem Verkäufer das Finanzprodukt zu den vereinbarten Konditionen ab und verkauft es zu den gleichen Konditionen an den Käufer. Das ursprüngliche Geschäft zwischen dem Käufer und dem Verkäufer des Finanzinstrumentes wird folglich in zwei voneinander unabhängige Geschäfte aufgeteilt. Dies bietet mehrere Vorteile: Zunächst reduziert die zentrale Gegenpartei die Informationssuchkosten für die Marktteilnehmer, da diese nur noch mit der CCP ein Geschäft abschließen und deshalb nicht für jeden einzelnen Kauf oder Verkauf die Solvenz ihrer Geschäftspartner überprüfen müssen; die CCP handelt nur mit Geschäftspartnern, die sie geprüft hat und ständig überwacht. Ferner übernimmt die CCP das Erfüllungsrisiko bei der Abwicklung des Finanzgeschäfts. Um zu verhindern, dass die CCP nicht in der Lage sein wird, ihre Verpflichtungen gegenüber den Marktteilnehmern zu erfüllen, müssen die Markteilnehmer bei Termingeschäften einen bestimmten Prozentsatz auf das Gesamtvolumen des jeweiligen Geschäfts an die CCP als Hinterlegungssumme zahlen, so genannte Margins; in Reaktion auf die Marktentwicklung müssen die Geschäftspartner diese Margins ständig anpassen. Mit Einführung der European Market Infrastructure Regulation (EMIR; EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) im Jahr 2012 wurden Marktteilnehmer zum Clearing bestimmter Derivate über eine CCP verpflichtet.

    Siehe auch

    • Clearing
    • Derivat
    • EU-Verordnung über OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister
    • European Markets Infrastructure Regulation (EMIR)
    • Margin
    • Over-the-counter (OTC)
  • Zentraler Kreditausschuss (ZKA)

    Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) war bis 2011 die Bezeichnung der gemeinsamen Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände in Deutschland. Seither wirkt diese Interessenvertretung unter dem Namen "Die Deutsche Kreditwirtschaft".

    Siehe auch

    • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
  • Zentralverwahrer

    Ein Zentralverwahrer (Central Securities Depository, CSD; auch: Wertpapiersammelbank) ist ein Unternehmen, das auf die Registrierung und Verwahrung von Wertpapieren sowie auf die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen (Wertpapierabwicklung, englisch: Settlement) auf den Finanzmärkten spezialisiert ist. Zentralverwahrer registrieren neu emittierte Wertpapiere und führen zentrale Wertpapierkonten, auf denen erfasst wird, wem welche Wertpapiere gehören. Eine weitere Dienstleistung ist die Wertpapierabwicklung gegen Barmittel sowie die Abrechnung von Wertpapiertransaktionen auf den Finanzmärkten: Der Käufer erhält dabei das gehandelte Wertpapier und leistet eine Zahlung an den Verkäufer; dem Verkäufer fließt die Zahlung zu, gleichzeitig wird das gehandelte Wertpapier aus seinem Depot ausgebucht. Zu diesem Zweck betreibt der CSD ein Wertpapierabrechnungssystem, dessen Teilnehmer insbesondere Banken und Zentrale Gegenparteien sind. In der EU gibt es praktisch in jedem Mitgliedsland einen Zentralverwahrer, ferner zwei internationale Zentralverwahrer. Im September 2014 ist eine "EU-Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer" (CSD-Regulierung) in Kraft getreten.

    Siehe auch

    • Wertpapierabwicklung
  • Zertifikat

    Ein Zertifikat ist ein Wertpapier, das die Teilnahme an der Kursentwicklung der entsprechenden Basiswerte (z. B. Aktien oder Devisen) verbrieft. Diese Produkte bedienen durch ihre vielfältigen Ausgestaltungen (z. B. Index-, Bonus-, Discount-, Garantiezertifikate) die Bedürfnisse verschiedenster Anlegertypen. Zertifikate sind in ihrer Laufzeit begrenzte oder unbegrenzte, von Banken begebene Schuldverschreibungen, die z. T. auch als Derivate einzuordnen sind. Zu unterscheiden sind Zertifikate von sog. Investmentzertifikaten bzw. Fondsanteilen, die von Kapitalanlagegesellschaften emittiert werden.

    Siehe auch

    • Derivat
  • Zins

    Der Zins ist allgemein der Preis für die zeitweise und leihweise Überlassung von Kapital, den der Kapitalnehmer dem Kapitalgeber zahlt. Der Zinssatz wird üblicherweise in Prozent bezogen auf ein Jahr angegeben. Typischerweise ist der Zins umso höher, je länger ein Kredit läuft. Weitere Bestimmungsfaktoren für die Höhe der Zinsen sind beispielsweise das geschätzte Ausfallrisiko eines Kredits und die Güte etwaiger Besicherungen. Das Zinsniveau gibt Auskunft über die durchschnittliche Höhe der am Markt für eine bestimmte Laufzeit genannten Zinssätze.

  • Zinskanal

    Als Zinskanal wird ein theoretisches Konzept bezeichnet, das die direkten und indirekten Wirkungen geldpolitischer Maßnahmen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage beschreibt. Bei den direkten Wirkungen steht der Kapitalkosteneffekt im Vordergrund. Demnach führt beispielsweise eine Erhöhung des Leitzinses zu einer Erhöhung der Kreditzinsen. Das wiederum dämpft die Nachfrage nach Investitions- und Konsumkrediten und in der Folge auch die Nachfrage nach Investitions- und Konsumgütern. Ebenfalls dämpfend auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage wirkt, dass ein Anstieg des Zinsniveaus zu vermehrtem Sparen und damit zu einer Verringerung der Konsumausgaben Anreiz gibt. Bei den indirekten Wirkungen stehen die Substitutionseffekte (Umschichtungen) in Bezug auf das Portfolio im Vordergrund. Ziel der Anleger ist es, stets ein optimales Portfolio der Finanz- und Sachanlagen zu erreichen. Demnach schichten Banken, Unternehmen und private Haushalte ihre Vermögenspositionen bei Zinsänderungen entsprechend um. Auch dies hat Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

    Siehe auch

    • Bankenkanal
    • Bilanzkanal
    • Erwartungskanal
    • Geldpolitik
    • Kreditkanal
    • Leitzins
    • Portfolio
    • Wechselkurskanal
    • Zinskanal
  • Zinsmarge

    Traditionell wird unter Zinsmarge die Differenz zwischen zwei Zinssätzen verstanden. Beispielsweise zahlt eine Bank an die Sparer in der Regel einen geringeren Zins als sie von den Kreditnehmern verlangt. Diese Differenz zwischen Spar- und Kreditzins ist eine Einkommensquelle der Banken.

    Angelehnt an den englischen Begriff net interest margin wird der Begriff Zinsmarge (auch Nettozinsmarge) seit einiger Zeit jedoch als Bezeichnung einer Einkommenskomponente der Banken verwendet. Hierfür wird das Zinsergebnis in Relation zur Bilanzsumme (oder den zinstragenden Aktiva) gesetzt. Die so berechnete Zinsmarge ist daher keine reine Zinsdifferenz, sondern wird mit den Volumina der jeweiligen Bilanzpositionen gewichtet. 

    Nettozinsmarge = (Zinserträge - Zinsaufwendungen)/Bilanzsumme.

    Siehe auch

    • Zins
  • Zinsstruktur

    Als Zinsstruktur bezeichnet man den Zusammenhang zwischen den Laufzeiten und den Zinssätzen am Anleihemarkt. Man spricht von einer normalen Zinsstruktur, wenn der Zinssatz umso höher ist, je länger die Laufzeit ansonsten ähnlicher Anlagen ist. Als invers wird eine Zinsstruktur bezeichnet, wenn der Zinssatz bei ansonsten ähnlichen Anlagen mit zunehmender Laufzeit abnimmt. Die graphische Darstellung der Zinssätze für Wertpapiere eines Emittenten mit verschiedenen Laufzeiten wird als Zinsstrukturkurve bezeichnet.

  • Zinsswap

    Bei einem Zinsswap vereinbaren die beiden Vertragspartner, unterschiedliche Zinszahlungsströme, die sich aus einem zugrunde liegenden Geldbetrag ergeben, während einer festgelegten Laufzeit zu festgelegten künftigen Zeitpunkten auszutauschen. Üblicherweise werden feste gegen variable Zinszahlungen getauscht. Zinsswaps tragen zum Liquiditäts- und Risikomanagement der Banken bei.

    Interner Link

    • Derivat
    • EONIA (Euro Overnight Index Average)
    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • Swapgeschäft
  • Zinstender

    Mittels Tenderverfahren versorgt eine Zentralbank das Bankensystem mit Zentralbankgeld, wobei zwischen Mengentender und Zinstender unterschieden wird. Führt das Eurosystem einen Zinstender durch, dann legt es vorab fest, wie viel Zentralbankgeld („Liquidität“) dem Bankensystem insgesamt zur Verfügung gestellt werden soll. Die an dem Tenderverfahren teilnehmenden Banken geben dann Gebote darüber ab, welchen Betrag an Zentralbankgeld sie zu welchem Zinssatz bekommen möchten. Hierbei kann von der Zentralbank ein Mindestzinssatz vorgegeben werden (sog. Mindestbietungssatz). Ähnlich wie bei einer Versteigerung erhalten dann die höchsten Gebote zuerst den Zuschlag. Der vorab festgelegte Betrag an Zentralbankgeld wird also von den höchsten gebotenen Zinssätzen beginnend solange zugeteilt, bis er ausgeschöpft ist. Bis zum Herbst 2008 setzte das Eurosystem in seinen Refinanzierungsoperationen den Zinstender ein. Anschließend ging man zum Mengentender mit Vollzuteilung über.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • Mengentender
    • Refinanzierung
    • Tender
    • Vollzuteilung
  • Zinsänderungsrisiko

    Als Zinsänderungsrisiko wird das Risiko von Verlusten durch unerwartete Veränderungen der Marktzinsen bezeichnet. Banken vergeben Kredite oft zu festgelegten Zinssätzen für lange Laufzeiten, refinanzieren sich aber kurzfristig. Die Zinskosten für die Refinanzierung ändern sich also schneller und häufiger als der Zinsertrag aus dem Kredit. Wenn die Zinsen am Markt steigen, wird die kurzfristige Refinanzierung für die Bank teurer. Diese Kosten können aber nicht an den Kreditnehmer weitergereicht werden, wenn der Kreditzins langfristig festgelegt wurde. Die Gewinne der Bank sinken, ggf. macht sie sogar Verluste. Deshalb versuchen die Banken, die zukünftigen Zinssätze möglichst genau vorherzusehen und passen ihre Zinssätze an diese erwartete Entwicklung an.

    Siehe auch

    • Bankgeschäftliche Risiken
    • Kredit
  • ZKA (Zentraler Kreditausschuss)

    Siehe

    • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
  • Zweckgesellschaft

    Eine Zweckgesellschaft („Special Purpose Vehicle“, SPV) ist eine juristische Person, die für einen bestimmten Zweck gegründet wird, zum Beispiel im Rahmen von strukturierten Finanzierungen. Eine Zweckgesellschaft wird zwischen Schuldner und Gläubiger etabliert, um den Schuldner bei Zahlungsschwierigkeiten gegen Zugriffsrechte des Gläubigers juristisch abzuschirmen.

  • Zwei-Säulen-Strategie

    Der EZB-Rat stützte sich bis zum Juli 2021 auf die sogenannte Zwei-Säu­len-Stra­te­gie um sein vorrangiges Ziel Preisstabilität zu gewährleisten. Die „zwei Säu­len“ bil­deten die „wirt­schaft­li­che Ana­ly­se“ und die „mo­ne­tä­re Ana­ly­se“. In der wirt­schaft­li­chen Ana­ly­se wur­den kurz- bis mit­tel­fris­ti­ge, re­al­wirt­schaft­li­che In­di­ka­to­ren (z. B. Pro­duk­ti­ons­po­ten­zi­al, Lohn­ent­wick­lung), in der mo­ne­tä­ren Ana­ly­se län­ger­fris­ti­ge, mo­ne­tä­re In­di­ka­to­ren (z. B. Wachs­tum der Geld­men­ge) be­trach­tet. Um zu ver­hin­dern, dass re­le­van­te In­for­ma­tio­nen über­se­hen wer­den, sah die Zwei-Säu­len-Stra­te­gie eine wech­sel­sei­ti­ge Über­prü­fung der aus den bei­den „Säu­len“ stam­men­den In­for­ma­tio­nen vor, das so­ge­nann­te Cross-Che­cking.

    Im Juli 2021 beschloss der EZB-Rat, die Zwei-Säulen-Strategie durch einen integrierten Analyserahmen zu ersetzen.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • EZB-Rat
    • Monetäre und finanzielle Analyse
    • Preisstabilität
    • Wirtschaftliche Analyse
  • Zweitrundeneffekt

    Als Zweitrundeneffekte werden die Reaktionen von Marktteilnehmern auf Erstrundeneffekte bezeichnet, also auf einen bereits erfolgten Anstieg – oder Rückgang – der Preise einzelner Produkte oder Dienstleistungen. Im Zentrum steht hier die Reaktion der Lohn setzenden Parteien. Sind beispielsweise nach einem Anstieg des Rohölpreises die Gewerkschaften bestrebt, die hierdurch reduzierte Kaufkraft ihrer Mitglieder durch eine kräftige Lohnerhöhung wieder auf das ursprüngliche Niveau zu heben, entsteht die Gefahr einer Preis-Lohn-Spirale. In einem solchen Fall können sich steigende Preise und steigende Löhne wechselseitig aufschaukeln. Als Folge kann es zu einer sich weiter beschleunigenden Inflation kommen. In einer solchen Situation besteht zudem die Gefahr, dass die Inflationserwartungen steigen, was seinerseits das Wiedererlangen von Preisstabilität erschwert. Sind die Inflationserwartungen hingegen stabil auf niedrigem Niveau verankert, hilft dies, den allgemeinen Preisauftrieb zu beschränken. Ziel der Geldpolitik ist typischerweise, Zweitrundeneffekten durch den Einsatz geldpolitischer Instrumente vorzubeugen.

    Siehe auch

    • Erstrundeneffekt
    • Erwartungskanal
    • Geldpolitisches Instrumentarium
    • Kaufkraft
    • Lohn-Preis-Spirale
    • Preisstabilität
    • Transmissionsmechanismus
    • Zwei-Säulen-Strategie
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